Speech · 20.06.2019 Schwerpunkte Digitalisierung und Pflegeausbildung sind sinnvoll

Die jungen Menschen, die den Pflegeberuf ergreifen, haben ein Anrecht auf eine kostenlose Ausbildung mit einer guten Ausbildungsvergütung.

Lars Harms zu TOP 2 und 8 - Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 und Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens für die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege (Drs. 19/1502, 19/ 1494)
    
Im Nachtragshaushalt werden weitgehend nur Haushaltsansätze an die aktuelle Lage angepasst. Dagegen kann man kaum etwas haben. Dass 8,2 Millionen Euro zusätzlich für Breitbandanschlüsse in den Kommunen ausgegeben werden, ist richtig. Denn wir wissen ja, dass die ganze Digitalisierung mit dem Ausbau von Breitband und Mobilfunk steht und fällt. Gleiches gilt ja auch für die Verbesserung der digitalen Verwaltung und für den Digitalpakt Schule, für die mehr Geld ausgegeben werden soll. Dass hier mit den Mitteln, die man hat, noch nachgesteuert wird, begrüßen auch wir.

Und auch, dass man für das Wolfsmanagement mehr Geld ausgeben will, mag der eine oder andere begrüßen. Allerdings muss man hier ganz klar sagen: Dieses Geld wird nur in so genannten Wolfspräventionsgebieten ausgegeben. Das heißt, dass die meisten Gegenden in Schleswig-Holstein leer ausgehen werden. Überhaupt stellt sich die Frage, ob der Ansatz richtig ist, immer wieder nachsteuern zu wollen, wenn schon etwas passiert ist. Ist es nicht sinnvoller, endlich bundesweit festzulegen, wo der Wolf sich ansiedeln soll und wo er sich vor allem auch ansiedeln kann? Hier fehlen die Antworten schon lange. Stattdessen doktert Jamaika hier regional an den Symptomen herum. Das ist nicht wirklich nachhaltig.

Trotzdem kann man sagen, dass der Nachtragshaushalt im Großen und Ganzen nur die neuen Einnahmen- und Ausgabeprognosen nachvollzieht und vor allem einen wichtigen Schwerpunkt in der Digitalisierung setzt. Und dagegen kann man natürlich nichts haben.

Das gilt auch für das Sondervermögen für die Pflegeausbildung. Hier werden zwar nur bundesgesetzliche Bestimmungen umgesetzt, aber trotzdem kann man hier von einem großen Schritt sprechen. Erstmals werden die Betriebe für die Kosten der Ausbildung herangezogen und die Ausbildung an sich wird nun kostenlos. In der Vergangenheit, war das ja nicht der Fall und das führte natürlich dazu, dass auch die größten Enthusiasten nicht in eine Pflegeausbildung eingestiegen sind. Insofern ist es wirklich sehr zu begrüßen, dass hier eine Hürde aus dem Weg geräumt wird. 
Wer sich allerdings den § 8 des Gesetzes ansieht, erkennt auch den vorläufigen Charakter dieser Regelungen. Und das zu Recht. Denn es ist immer noch so, dass die Auszubildenden nicht überall gleich viel verdienen. Die Unterschiede sind oft recht hoch. Im Bereich des öffentlichen Dienstes, also beispielsweise bei kommunalen Krankenhäusern, ist die Vergütung für Auszubildende am höchsten. Kirchliche und vor allem private Träger zahlen wesentlich weniger – und zwar in ein und demselben Tarifgebiet. Dabei darf es aber nicht bleiben!
Für uns ist ganz klar, dass auch die Auszubildenden der Pflegeberufe einheitlich bezahlt werden müssen. Hier haben die Betriebe eine Verantwortung, der sie auch nachkommen müssen. Wenn wir wollen, dass mehr Menschen in die Pflege gehen und wenn wir wollen, dass die Qualität der Pflege auf einem hohen Niveau bleibt, dann muss auch in die Ausbildung investiert werden. Und das ist die Aufgabe der Unternehmen, die in diesem Bereich ja auch gutes Geld verdienen. 

Die jungen Menschen, die diesen Beruf ergreifen, haben ein Anrecht auf eine kostenlose Ausbildung mit einer guten Ausbildungsvergütung. Das muss weiterhin das Ziel bleiben. Und da dürfen wir die Unternehmen und Betriebe auch nicht aus ihrer Verantwortung lassen! Insofern ist der heutige Gesetzentwurf ein richtiger Schritt, dem aber noch weitere folgen müssen.

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