Rääde · Flemming Meyer · 28.04.2004 Sicherheit, Integration und Zuwanderung

Wir reden heute erneut über die Rechte und Pflichten der Zuwanderer. Angesichts der Diskussion um die Integration von Einwanderern, darf nicht in Vergessenheit geraten, dass es hierbei auch um die Aufnahmebereitschaft der Deutschen geht. Deshalb wiederhole ich mich auch an dieser Stelle: Wir reden heute davon, dass insbesondere eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt hilfreich ist. Voraussetzungen sind dafür natürlich Kenntnisse der Landessprache, der Landeskultur und berufliche Kompetenzen. Es gehört zu den Pflichten der Einwanderer, sich hier­mit vertraut zu machen. Es kommt aber auch ganz entscheidend auf die Akzeptanz des Einzelnen im Betrieb und in der Nachbarschaft an. Die Menschen in Deutschland kommen nicht darum herum, sich für mehr anderes Denken, andere Religion, anderes Aussehen zu öffnen und vor allen Dingen gegenseitige Rücksichtnahme zu üben. Diese Aufnahmebereitschaft unserer Gesellschaft ist ein ganz entschei­dender Punkt, wenn es um Zuwanderung und Integration geht.

Es kehren immer wieder Zuwanderer Deutschland den Rücken zu, weil sie sich hier nicht akzeptiert und aufgenommen fühlen. Und dies wird bestimmt nicht besser, wenn man jeden einzelnen Ausländer mit einem Generalverdacht behaftet. Das Zuwanderungsgesetz allein reicht nicht aus, wenn es lediglich einseitig einen Nachholbedarf auf Seiten der Zuwanderer ausmacht. Zur erfolgreichen Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes wird es auch gehören müssen, ein Verständnis für die Kultur und das Leben des anderen zu fördern. Hierzu gehört auch die Erkenntnis, dass es andere Sprachen gibt und man diese auch erlernen kann. Dieses Verständnis und die Kenntnis der Sprachen der Zuwanderer wird langfristig eine Aufnahmebereitschaft signalisieren.

Das Zuwanderungsgesetz selbst hängt einfach schon zu lange in den Instanzen. Und nun fordert die CDU, dass diesem noch etwas hinzugefügt wird. Das Prinzip des Generalverdachts, das die CDU befürwortet, schürt nur den Unmut der im Lande lebenden Zuwanderer. Er wird sich somit kontraproduktiv auf den Integrationsprozess auswirken. Kein Wunder, wenn jeder Zuwanderer solange als ein latent gefährlicher Terroranhänger gilt, bis er das Gegenteil beweisen kann. Dies wird dann auch dazu führen, dass niemand überhaupt Lust haben wird einzuwandern. Die in dem vorliegenden Antrag genannten Punkte gehen zunächst davon aus, dass Zuwanderer grundsätzlich hier nicht einfach wohnen und arbeiten wollen, sondern hier im Land als Terroristen und Straftäter leben wollen.

Zu den einzelnen Punkten des Antrags:

Bereits in der 41. Sitzung haben wir einen ausführlichen Bericht zum Konzept der Landesregierung zur Integration von Migrantinnen und Migranten erhalten (Drucksache 15/3256). Angesichts der heute abgegebenen Berichts frage ich mich, ob wir eine Wiederholung benötigen, weil jemand das letzte Mal nicht zugehört hat.

Ein weiterer Punkt wäre die Frage, was die Antragsteller mit „Sanktionen“ meinen? Wer sich weigert Deutsch zu lernen, egal ob er vielleicht Analphabet ist oder Sprechprobleme hat, der wird ausgewiesen? Die Konsequenzen aus einer solchen Verweigerung gegenüber der deutschen Kultur wird die betreffende Person schon indirekt durch die Barrieren zu spüren bekommen, auf die sie unweigerlich stoßen wird. Wenn das nicht schon Sanktion genug ist.

Die Stellungnahme zur aktuellen Diskussion seitens der SSW Landtagsgruppe ist, dass die Zuwanderungsdiskussion nicht mit Sicherheitsfragen zu belasten ist. Wir wollen weiterhin ein Zuwanderungsgesetz und kein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz. Für uns bleiben die Regelungen für Kindernachzug, Härtefallregelung und endlich der Beginn des Zuwanderns am wichtigsten. Das geplante aber nicht geltende Zuwanderungsgesetz war nach unserer Ansicht ein Kompromiss und deshalb sollte jetzt nicht über weitere Einschränkungen nachgedacht werden. Dies scheint von Seiten der Union und auch Herrn Schily jedoch das wichtigste zu sein. Ein Paradigmenwechsel in der Zuwanderung muss endlich stattfinden.

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