Rääde · Flemming Meyer · 14.09.2007 Situation älterer Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein


Anders als sonst üblich in den Berichten der Sozialministerin werden im vorliegenden Bericht nicht die Institutionen aufgelistet und deren Anpassung an wahrscheinliche Bedarfe hochgerechnet, sondern es werden gezielt die Menschen, um die es geht, nach ihren Wünschen und Bedürfnissen befragt. Der SSW begrüßt ausdrücklich diese Vorgehensweise, die eine hervorragende Grundlage für Entscheidungen des Landtages sind.

Die Menschen mit Behinderung wissen am besten, wie sie ihren Lebensabend verbringen wollen. Die Antworten zeigen, dass sich zwar Einige nur wenig Gedanken machen, aber Andere haben durchaus feste Vorstellungen darüber, wie sie leben wollen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt ihres Lebens nicht mehr täglich in die Werkstatt kommen. Mich würde aber dennoch interessieren, wer die Befragung durchgeführt hat. Das können wir aber im Ausschuss klären.

Es ist der Sozialministerin ausdrücklich hoch anzurechnen, dass sie mit diesem Bericht in vorbildlicher Weise zeigt, dass Menschen mit seelischer oder geistiger Behinderung durchaus auskunftsfähig in eigener Sache sind. Es bedarf also keineswegs der sicherlich gut gemeinten Interpretationen über Sozialarbeiter oder Pädagogen, die sich nicht immer von ihrer professionellen Sichtweise lösen können. Direkte Befragungen sind allemal besser als indirekte Vermutungen. Der SSW freut sich auf weitere Berichte in ähnlicher Qualität, wenn es in absehbarer Zukunft um die Situation von Familien oder beispielsweise von Pflegebedürftigen gehen wird. Nicht die Klienten müssen sich an die Bedürfnisse der Organisationen anpassen, sondern diese an ihre Klienten.

Die Vorschläge zur Altersgestaltung der Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung betreffen überwiegend die Innenorganisation der Werkstätten, Wohnheime und Wohngruppen. Dabei legt der Bericht den Finger in die Wunde: Information und Beratung zu allen Lebensbereichen im Alter müssen teilweise von den Profis in den Einrichtungen erst neu in ihren Werkzeugkasten aufgenommen werden, weil die Zahl der Menschen mit Behinderung, die die Altersgrenze erreicht, noch gering ist. Das wird sich sehr bald ändern. Darum müssen die Wünsche nach altersgemischten bzw. altersheterogenen Gruppen und einem begleitendem Tagesprogramm möglichst bald in den Einrichtungen angesprochen und umgesetzt werden. Angehörige und Freunde müssen in den Übergangsprozess eingebunden werden. Das alles bedeutet eine Mehrbelastung des Personals, das dafür entsprechend qualifiziert werden muss. Das Demenzrisiko der Menschen mit geistiger Behinderung ist ein weiterer handfester Faktor, der bislang in der Behindertenarbeit vernachlässigt wurde. Das muss sich schleunigst ändern.

Politisch relevant ist die Bildung von Regionalbeiräten zwischen Leistungserbringern und Leistungsträgern auf der einen Seite und den Behindertenverbänden auf der anderen Seite. Diese Beiräte können die finanziellen Voraussetzungen schaffen, damit die Wünsche der Menschen mit Behinderung bezüglich der Gestaltung ihres Lebensabends möglichst umgehend umgesetzt werden. Da wir derzeit die Form und Kompetenz der schleswig-holsteinischen Landkreise noch nicht kennen, empfiehlt es sich, die Berufung der Beiräte auf die Zeit nach der Kreisreform zu verschieben. Das bedeutet aber keineswegs, dass damit die Gründung der Beiräte auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben werden darf. Wer es ernst meint mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderung, muss auch die entsprechenden Begleitstrukturen schaffen.

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