Rääde · Flemming Meyer · 19.03.2010 Situation des Glücksspiels in Schleswig-Holstein

Die Internet-Seite „pokernews.de“ jubelte als erste. Dort hatte man die Diskussion um die Verlängerung des Glücksspiel-Staatsvertrages in Schleswig-Holstein sehr genau verfolgt und war begeistert über den entsprechenden Passus im Koalitionsvertrag umgehend nach seiner Veröffentlichung. Die Kündigung des Staatsvertrag erscheint bei „pokernews“ in Großbuchstaben. Da war nämlich genau der Dominostein gefunden, auf den die Szene wartete. Bei den Spielern und kommerziellen Anbietern ist klar: andere Bundesländer fallen auch, dann ist Schluss mit dem Monopol und es kommen neue, private Anbieter zum Zug.
Der SSW hat sich bereits 2008 gegen die Kritik am Glücksspiel-Monopol verwahrt. Und das vor allem aus drei Gründen.

1.Suchtschutz
Einen effektiven Schutz vor der Entstehung der Spielsucht können nur öffentliche, nicht-gewinnorientierte Anbieter gewährleisten. Kundenkarte, Jackpot-Grenzen und andere Maßnahmen führten dazu, dass die Zahl der Spielsüchtigen vergleichsweise klein geblieben ist. Das sind durchweg probate und anerkannte Methoden zur Prävention von Spielsucht. Dort, wo es keine Aufsicht gibt, ist der Anteil der Spielsüchtigen erschreckend hoch, wie beispielsweise bei den Spielautomaten, die als Groschengräber verniedlicht werden. Die Geldspielautomaten haben das größte Suchtrisiko aller uns bekannten Spielarten; werden aber juristisch nicht wie Glücksspiele behandelt. Suchtberater fordern darum seit Jahren, die Automaten unter die Schutzvorrichtungen des Glücksspielstaatsvertrags zu stellen.

Die Zahlen der Glücksspielhilfe sind ansonsten ermutigend und zeigen, dass Spielsüchtige, die sich zu ihrer Sucht bekennen, gute Therapieerfolge erreichen können. Darum begrüßt es der SSW ausdrücklich, dass das Land sechs halbe Stellen in der Beratung der Spielsucht finanziert. Dieses engmaschige Beratungsnetz ist allerdings mit der Aufrechterhaltung des Monopols verknüpft. Nach Aussage der Glücksspielhilfe ist eine Finanzierung der Beratungsstellen ohne Staatsvertrag völlig ungewiss.

2.die Finanzen
Nach Ende des Monopols ist überhaupt nicht gesichert, ob die Allgemeinheit wie bisher vom Glücksspiel profitiert. Es widerspricht jeder Erfahrung, dass private Anbieter ähnliche Ausschüttungen erreichen werden wie derzeit die öffentlichen Anbieter. Die Zahlungen an den Landessportbund und andere Verbände werden also zukünftig geringer ausfallen; auch durch die Beteiligung überregionaler Anbieter. Das Land kann aus seinem Haushalt diese Ausfälle nicht kompensieren. Das Ende des Glücksspiel-Monopols wird sich daher vor allem im Bereich des Breitensportes durch Streichung von Angeboten bemerkbar machen; aber auch beim Umweltschutz oder Gemeinschafts-Projekten.

3. Kontrolle.
Auch wenn der Innenminister über Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Internetverbotes für Glücksspiele berichtet – möglich sind Verbote und Sanktionen durchaus. Nur das Monopol sichert auf Dauer eine wirkungsvolle Kontrolle.

Der vorliegende Bericht zeigt Strukturen, Hintergründe und Geldströme des Glücksspiels und dient damit nicht zuletzt als gute Argumentationshilfe. Die politischen Schlussfolgerungen, die daraus in den letzten Kapiteln gezogen werden, sind allerdings falsch. Da wird nämlich aus den schwierigen Verbotsmöglichkeiten des illegalen Internet-Glücksspiel die Schlussfolgerung gezogen, dass „daher“ (S. 29) das staatliche Monopol hinfällig sei. Das ist Quatsch. Das kann man gut an folgendem Beispiel zeigen: weil wir Drogenhandel „trotz aller Bemühungen“ (auch hier wieder ein Zitat aus dem Bericht, S. 29) nicht unterbinden können, vergeben wir ja schließlich auch keine staatlichen Drogenkonzessionen. Was absurd bei Drogen ist, ist ebenso absurd beim Glücksspiel!

Der SSW lehnt das Konzessionsmodell ab. Der Staat gibt grundlos Regelungsmöglichkeit und Schutzbestimmungen aus der Hand und überlässt die Süchtigen ihrem Schicksal.

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