Rääde · Flemming Meyer · 24.03.2011 Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten

Das Internet dient der Kommunikation und Informationsbeschaffung. Es ist ein Massenphänomen und wir können uns eine Welt ohne das Internet nicht mehr vorstellen. Aber das Internet hat auch seine Schattenseiten. Die Zahl der Internetvergehen, die von skrupellosen Anbietern, Datenjägern und Betrügern begangen wird, steigt rasant und kostet jedes Jahr Millionen. Via Datenverbindung werden Vergehen geplant und koordiniert oder sind selbst das Mittel, um so etwas zu machen. Dies sind Gründe genug für den Gesetzgeber initiativ zu werden.

Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen, die zur Auswahl stehen, um die Probleme zu beheben. Die Datenspeicherung ist dabei nur eine dieser Maßnahmen, aber aufgrund des Grundrechtseingriffs das meist umstrittene. Es geht um den Zugriff auf die Telekommunikationsdaten: wer hat mit wem, wie lange, von wo aus und wie oft telefoniert, Mails gesendet und SMS-Botschaften geschickt? Die Speicherung dieser Daten und damit ein möglicher Zugriff auf diese sind nur ein Bestandteil in der Strafverfolgung. Der menschliche Faktor ist jedoch weiterhin notwendig, um aus den Daten die richtigen Rückschlüsse zu ziehen. Ohne Ermittler funktioniert nur die Speicherung, aber die Daten an sich sind nichtssagend.

Der Datenschutzbeauftragte spricht in seinem aktuellen Bericht vom „Nötigen und Sinnvollen“, was die Speicherung betrifft. Die Grundrechtseinschränkung ist der zentrale Aspekt, den es bei der Speicherung von Verkehrsdaten abzuwägen gilt. Das Spannungsfeld liegt hier zwischen Strafverfolgung und Informationsfreiheit. In diesem Zusammenhang gilt für den SSW der Grundsatz: so viel Informationsfreiheit wie möglich. Wer zum Zweck der Strafverfolgung die Bürgerrechte leichtfertig opfert, dem bleibt zum Schluss nichts mehr, was er schützen kann. Wer allerdings - wie die CDU - behauptet, dass Verbrechensbekämpfung und Gefahrenabwehr nicht im Gegensatz zu Bürgerrechten steht, konstruiert einen völlig falschen Zusammenhang. Der Grundrechtsschutz der Bürger genießt Vorrang und die Strafverfolgungsbehörden müssen ihre Maßnahmen damit in Einklang bringen. Folgerichtig liegt der beste Weg in der Mitte zwischen totaler Erfassung und völliger Datenanonymität. Wir benötigen einen effektiv eingesetzten Mix von Maßnahmen, der offen und öffentlich diskutiert wird.

Die Erfahrungen zeigen, dass einmal erfasste Daten eine Tendenz zur Verselbständigung haben. Darum erscheint die kurzfristige Vorratsdatenspeicherung mit einer kontrollierten Vernichtung der Daten vielleicht ein gangbarer Kompromiss zu sein. Aber auch hier gilt es, die Erfahrungen und Effekte wissenschaftlich auszuwerten. Die Evaluation auf EU-Ebene hat in diesem Jahr sowohl unter Berücksichtigung der Prüfung des Europäischen Gerichtshofes als auch unter den engen Voraussetzungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu erfolgen.

Eine dauerhafte Lösung kann das nicht sein. Die im Bericht des Datenschutzbeauftragten genannte „Vorratsdatenspeicherung Light“ zeigt einen möglichen Weg auf. Alle Beteiligten, also sowohl die Nutzer als auch die Ermittlungsbehörden sollten sich an einen Tisch setzen, um effektive und gleichzeitig grundrechtsverträgliche Vorgehensweisen zur Bekämpfung der Kriminalität im Internet zu entwickeln.

Das Internet als Massenphänomen muss demokratisch kontrolliert werden. Fragen der Datensicherheit müssen im Landtag, im Bundestag und im Europaparlament debattiert und entschieden werden. Diese Kompetenz liegt auch weiterhin bei uns und wir sollten uns diese nicht aus der Hand nehmen lassen.

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