Rede · 29.11.2006 Spielräume des Berufsbildungsgesetzes nutzen

Trotz aller Anstrengungen von Betrieben, Kammern und der Arbeitsverwaltung schiebt Schleswig-Holstein eine große Bugwelle junger Menschen vor sich her, die nicht im ersten Anlauf einen Ausbildungsplatz ergattern. Zusammen mit den Ausbildungsabbrechern steigt die Zahl der Jugendlichen, die ein Jahr oder länger auf eine betriebliche Ausbildung warten müssen.

Für diese Gruppen bietet sich die vollzeitschulische Ausbildung an. Sie ist allemal besser als gar keine Qualifikation. Die Vorbehalte gegen diese Form der Ausbildung konnten im Rahmen mehrerer Projekte und Modellvorhaben gründlich ausgeräumt werden. So zeigen beispielsweise die Berliner Erfahrungen, dass die Zahl der Abbrecher nicht über denen in der dualen Ausbildung liegt. Auch die immer wieder durch die Zeitung geisternden Friseurinnen, die während ihrer nicht-betrieblichen Ausbildung nur Puppenköpfe, aber niemals Menschen frisierten, sind wohl eine Erfindung.

Die Jugendlichen können nämlich auch jenseits der Betriebe sehr praxisnah ausgebildet werden, wie nicht zuletzt die Lernbüros in Schleswig-Holstein in den 90er Jahren zeigten. Eine vollzeitschulische Ausbildung ist keine Ausbildung zweiter Klasse.
Also sprechen alle Argumente für eine vollzeitschulische Ausbildung. Der Gesetzgeber hat das erkannt und mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes den Ländern die Möglichkeit einer Kammerprüfung ermöglicht. Wir sollten dem Beispiel anderer Bundesländer folgen und diese Möglichkeit beim Schopf greifen. Die Vorbereitungen sollten so bald wie möglich in Angriff genommen werden, damit bereits dem nächsten Ausbildungsjahrgang neben der dualen Ausbildung auch diese Möglichkeit angeboten werden kann.

Tatsache ist doch, dass in einigen Bereichen kaum ein betrieblicher Ausbildungsplatz zu bekommen ist. Gerade in diesen „Flaschenhälsen“, in Berlin sind es die Schneiderberufe, sollten wir vollzeitschulische Ausbildung anbieten. Eine sorgfältige Auswahl des Angebotes sollte selbstverständlich sein, um den späteren Gesellen dann den Übertritt über die zweite Schwelle, also nach der Kammerprüfung, nicht unnötig zu erschweren. Eine gezielte Vorauswahl sollte darum unbedingt vorgeschaltet sein. Wer lediglich Angebote nach den vorhandenen Strukturen in Berufsschulen macht, bildet vielleicht am Markt vorbei aus. Dann würden wir den jungen Menschen einen Bärendienst erweisen.


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