Präsemadiiling · 17.10.2002 SSW stellt Große Anfrage zur Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein

Der umweltpolitische Sprecher des SSW, Lars Harms, stellte heute in Kiel eine Große Anfrage des SSW zur Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein vor. Ziel der Großen Anfrage sei zum einen, so Harms, darüber Auskunft zu bekommen, ob Schleswig-Holstein auf die Einführung der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASI) ab den 1.6.2005 ausreichend vorbereitet ist:

„Mit der bundesweiten Einführung der TASI am 1.6.2005 ergeben sich ganz neue Rahmenbedingungen für die Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein. Deshalb ist es wichtig, zu erfahren, ob unter diesen neuen Rahmenbedingungen die Entsorgungssicherheit in der Abfallwirtschaft gegeben ist. Es kann nicht sein, dass wir aus Mangel an Entsorgungsmöglichkeiten auf nicht immer sinnvolle Müllexporte setzen. Wir brauchen daher auch Planungssicherheit und keine unkontrollierte Abfallentsorgung ,“ so Harms.

Zum anderen soll die Landesregierung in der Großen Anfrage darüber Auskunft geben, wie sie die verschienen Abfallbehandlungsformen, Mechanisch-Biologische-Anlagen (MBA), Thermische Abfallbehandlungsanlagen (MVA) und sonstige Verfahren, in Bezug auf die Gesundheitsschädlichkeit, Ökologie und Ökonomie bewertet:
„Es wird Zeit, dass die kommunalen Träger der Abfallwirtschaft bessere Informationen für ihre zukünftigen Planungen erhalten. Deshalb wollen wir mit der Großen Anfrage dafür sorgen, dass die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die verschiedenen Entsorgungsformen auch in die zukünftigen Planungen Eingang finden.“

Außerdem werden in der Großen Anfrage noch spezielle Fragen zur Entsorgung der strahlenden Altlasten der Atomwirtschaft sowie zur Verflechtung von Entsorgungswirtschaft und der Lebensmittel- und Futtermittelindustrie gestellt.

1. Abfallaufkommen und Verwertungskapazität für Abfälle zur Verwertung

2. Abfallaufkommen und Entsorgungskapazität für Abfälle zur Entsorgung

3. Sammlung und Transport von Abfällen

4. Abfallgebühren

5. Organisation der Verwertung und Entsorgung

6. Behandlungsmöglichkeiten von Abfällen zur Entsorgung ab 01.06.2005

7. Altlasten

8. Abfallwirtschaft und Lebens- bzw. Futtermittelwirtschaft









1. Abfallaufkommen und Verwertungskapazität für Abfälle zur Verwertung
1.1. Wie hat sich das Aufkommen der Abfälle zur Verwertung seit 1995 in Schles-wig-Holstein entwickelt - getrennt nach Fraktionen (z.B. Altpapier, Altglas, Alt-metall, Verpackungen, Bioabfall, Grünabfall, Gewerbeabfall, Bauabfall und sonstiges)?
1.2. Wie viel Abfälle zur Verwertung wurden in Schleswig-Holstein verwertet - ge-trennt nach Herkunft aus Schleswig-Holstein und aus anderen Regionen? Wie viele Abfälle zur Verwertung aus Schleswig-Holstein wurden davon energe-tisch verwertet und wo wurden diese gegebenenfalls energetisch verwertet?
1.3. Wie viel Abfälle zur Verwertung wurden von Schleswig-Holstein zur Sortierung in andere Bundesländer oder ins Ausland verbracht? Hat die Landesregierung Erkenntnisse, wie diese verwertet bzw. entsorgt wurden?
1.4. Wie hoch sind die Verarbeitungskapazitäten in Schleswig-Holstein in bezug auf die Abfälle zur Verwertung und an welchen Standorten sind derzeit Anla-gen vorhanden - getrennt nach Fraktionen (z.B. Altpapier, Altglas, Altmetall, Verpackungen, Bioabfall, Grünabfall, Gewerbeabfall, Bauabfall und sonsti-ges)?
1.5. Welche Anlagen zur Verwertung von Abfällen zur Verwertung sind derzeit in Planung bzw. werden derzeit erstellt? Wie hoch sind deren zukünftige Kapazi-täten?
1.6. Sieht die Landesregierung die unter Punkt 1.4. und 1.5. ermittelten Verwer-tungskapazitäten für Abfälle zur Verwertung für die Zukunft als ausreichend an?
1.7. Welche Maßnahmen sollen gegebenenfalls in bezug auf die Verwertungska-pazitäten für Abfälle zur Verwertung erfolgen und wie werden diese Maßnah-men von der Landesregierung unterstützt?

2. Abfallaufkommen und Entsorgungskapazität für Abfälle zur Entsorgung
2.1. Wie hat sich das Aufkommen von Abfällen zur Entsorgung seit 1995 in Schleswig-Holstein entwickelt?
2.2. Wie viel Abfälle zur Entsorgung wurden in Schleswig-Holsteinischen Anlagen entsorgt - getrennt nach Herkunft aus Schleswig-Holstein und aus anderen Regionen?
2.3. Wie viel Abfälle zur Entsorgung wurden von Schleswig-Holstein in andere Bundesländer oder ins Ausland verbracht?
2.4. Wie steht die Landesregierung zum Verbringen von schleswig-holsteinischen Abfällen zur Entsorgung in andere Bundesländer oder ins Ausland, um ihn dort der Entsorgung zuzuführen?
2.5. Sieht die Landesregierung die derzeitigen und künftigen Entsorgungskapazitä-ten für Abfälle zur Entsorgung, so wie sie im Abfallwirtschaftsplan Schleswig-Holstein, Teilplan Siedlungsabfälle aufgeführt sind, für die Zukunft als ausrei-chend und die Entsorgung der Abfälle zur Entsorgung ab 01.06.2005 als gesi-chert an?
2.6. Welche Maßnahmen sollen gegebenenfalls in bezug auf die Entsorgungska-pazitäten für Abfälle zur Entsorgung erfolgen und wie werden diese Maßnah-men von der Landesregierung unterstützt?

3. Sammlung und Transport von Abfällen
3.1. In welchen Kreisen und kreisfreien Städten wird die gesamte Abfallabfuhr oder die Abfuhr einzelner Fraktionen selbst durchgeführt?
3.2. In welchen Kreisen und kreisfreien Städten wird die gesamte Abfallabfuhr oder die Abfuhr einzelner Fraktionen durch ein privates Unternehmen durchgeführt?
3.3. Sind die in Schleswig-Holstein in der Abfuhr von Abfällen tätigen Unternehmen miteinander verflechtet (Mutter- und Tochterunternehmen, Unternehmenszu-sammenschlüsse, Kooperationspartnerschaften, ...) und wenn ja, wie?
3.4. In welchen Kreisen und kreisfreien Städten wird die gesamte Abfallabfuhr oder die Abfuhr einzelner Fraktionen in den nächsten 5 Jahren ausgeschrieben?
3.5. Nach welchen Tarifen werden in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städ-ten die in der Abfallabfuhr Beschäftigten entlohnt?
3.6. Welche Auswirkungen und Entwicklungen sind bei Ausschreibungen der Ab-fallabfuhr in der Vergangenheit eingetreten bzw. werden in Zukunft durch die Kreise, kreisfreien Städte und die Landesregierung erwartet in bezug auf:
- die Lohntarifstruktur,
- den Anzahl der Arbeitsplätze,
- die Qualität der Leistung,
- den Standard der Ausbildung der Beschäftigten,
- die ökologischen Auswirkungen und
- die Kostenstruktur für die Kreise und Kommunen?
3.7. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um möglichen nicht ge-wünschten Entwicklungen durch Ausschreibungen in der Abfallabfuhr entge-gen zu wirken?
3.8. Wie viele Transportkilometer entstehen pro Tonne für Abfall zur Verwertung und für Abfall zur Entsorgung in Schleswig-Holstein und wie viel hiervon entfal-len auf die Schiene und die Straße?
3.9. Welche jährlichen Durchschnittskosten pro Tonne werden für den Transport von Abfall zur Verwertung und für Abfall zur Entsorgung in Schleswig-Holstein verursacht?
3.10. Welche Schadstoffbelastung entsteht durchschnittlich pro transportierte Tonne Abfall zur Verwertung und pro transportierte Tonne Abfall zur Entsorgung auf einer Strecke von 100 Kilometern beim Transport auf:
- der Schiene und
- der Straße?

4. Abfallgebühren
4.1. Wie haben sich die Abfallgebühren in den einzelnen Kreisen und Kommunen bei einem 4-Personen-Haushalt bei 14-tägiger Leerung seit 1995 entwickelt für:
- die Restmülltonne
- die Biotonne
- die Entgegennahme von Papier, Pappe und Kartonage?
4.2. Sind in den Abfallgebühren Rückstellungen für zukünftige Investitionen bzw. Deponienachsorge oder ähnliches enthalten? Wenn ja, in welchen Kreisen und Kommunen, in welcher Höhe, für welche Maßnahmen und sind die getä-tigten Rückstellungen ausreichend?

5. Organisation der Verwertung und Entsorgung
5.1. Welche Kreise und Kommunen bewerkstelligen den Betrieb von Verwertungs- oder Entsorgungsanlagen ganz oder teilweise selbst? In welcher Höhe sind gegebenenfalls private Unternehmen an den Anlagen beteiligt und um welche Unternehmen handelt es sich?
5.2. Welche Kreise und Kommunen haben die Verwertung und Entsorgung in An-lagen komplett an Unternehmen vergeben? An welche Unternehmen wurden diese Leistungen vergeben? Wurden diese Leistungen mit oder ohne vorheri-ger Ausschreibung vergeben?
5.3. Nach welchen Tarifen werden in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städ-ten die in der Verwertung und Entsorgung Beschäftigten entlohnt?
5.4. Welche Auswirkungen und Entwicklungen sind bei Ausschreibungen der Ver-wertung und Entsorgung in der Vergangenheit eingetreten bzw. werden in Zu-kunft durch die Kreise, kreisfreien Städte und die Landesregierung erwartet in bezug auf:
- die Lohntarifstruktur,
- den Anzahl der Arbeitsplätze,
- die Qualität der Leistung,
- den Standard der Ausbildung der Beschäftigten,
- die ökologischen Auswirkungen und
- die Kostenstruktur für die Kreise und Kommunen?
5.5. Sind die in Schleswig-Holstein in der Verwertung und Entsorgung von Abfällen tätigen Unternehmen miteinander verflechtet (Mutter- und Tochterunterneh-men, Unternehmenszusammenschlüsse, Kooperationspartnerschaften, ...)?
5.6. Besteht nach Auffassung der Landesregierung die Gefahr, dass der Verwer-tungs- und Entsorgungsmarkt in Schleswig-Holstein unter einigen wenigen Un-ternehmen aufgeteilt wird? Wenn ja, wie soll dieser Entwicklung begegnet werden und welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen bzw. wird sie ergreifen?
5.7. Welche kreis- und kommuneübergreifenden Kooperationen gibt es in der schleswig-holsteinischen Abfallwirtschaft?
5.8. Welche kreis- und kommuneübergreifenden Kooperationen werden in der schleswig-holsteinischen Abfallwirtschaft darüber hinaus angestrebt?

6. Behandlungsmöglichkeiten von Abfällen zur Entsorgung ab 01.06.2005
6.1. Mechanisch Biologische Anlagen (MBA)
6.1.1 Wie viele Mechanisch Biologische Anlagen gibt es in Schleswig-Holstein und wie viele werden nach derzeitigen Erkenntnissen bis 01.06.2005 vorhanden sein bzw. sind geplant?
6.1.2. Wie viele Tonnen Abfälle zur Entsorgung können in den vorhandenen und zu-künftigen Mechanisch Biologischen Anlagen entsorgt werden?
6.1.3. Welche Fraktionen werden in den Mechanisch Biologischen Anlagen herge-stellt? Wo und wie werden diese Fraktionen verwertet bzw. entsorgt?
6.1.4 Sieht die Landesregierung die unter 6.1.3. ermittelten Nutzungen als sinnvoll an?
6.1.5. Mit welchen freigesetzten Schadstoffen ist bei der Nutzung einer Mechanisch Biologischen Anlage zu rechnen und wie wird die Schädlichkeit dieser Stoffe von der Landesregierung bewertet?
6.1.6. Ab welcher Größenordnung gilt eine Mechanisch Biologische Anlage als tech-nisch ausgereift und als wirtschaftlich tragfähig?

6.2. Thermische Abfallbehandlungsanlagen (MVA)
6.2.1. Wie viele thermische Abfallbehandlungsanlagen gibt es in Schleswig-Holstein und wie viele werden nach derzeitigen Erkenntnissen bis 2005 vorhanden sein bzw. sind geplant?
6.2.2. Wie viele Tonnen Abfälle zur Entsorgung können in den vorhandenen und zu-künftigen thermischen Abfallbehandlungsanlagen entsorgt werden?
6.2.3. Werden die vorhandenen und zukünftigen thermischen Abfallbehandlungsan-lagen zur Nutzung von Strom oder Abwärme mitgenutzt? Wenn ja, wie?
6.2.4. Sieht die Landesregierung eine solche Nutzung als sinnvoll an und ist sie eine der rechtlichen und planerischen Grundlagen für die Genehmigung einer sol-chen Anlage?
6.2.5. Mit welchen freigesetzten Schadstoffen ist bei der Nutzung einer thermischen Abfallbehandlungsanlage zu rechnen und wie wird die Schädlichkeit dieser Stoffe von der Landesregierung bewertet?
6.2.6. Ab welcher Größe gilt eine thermische Abfallbehandlungsanlage als technisch ausgereift und als wirtschaftlich tragfähig?

6.3. Sonstige Verfahren (z.B. Konzept Seaborne, ...)
6.3.1. Wie viele und welche sonstigen Entsorgungsanlagen gibt es in Schleswig-Holstein und wie viele werden nach derzeitigen Erkenntnissen bis 2005 vor-handen sein bzw. sind geplant?
6.3.2. Wie viele Tonnen Abfälle zur Entsorgung können in den vorhandenen und zu-künftigen sonstigen Entsorgungsanlagen entsorgt werden?
6.3.3. Werden die vorhandenen und zukünftigen sonstigen Entsorgungsanlagen zur Nutzung von Strom oder Abwärme mitgenutzt?
6.3.4. Welche Fraktionen werden gegebenenfalls in den sonstigen Entsorgungsan-lagen hergestellt? Wo und wie werden diese Fraktionen verwertet bzw. ent-sorgt?
6.3.5. Sieht die Landesregierung die unter 6.3.3. und 6.3.4. ermittelten Nutzungen als sinnvoll an?
6.3.6. Mit welchen freigesetzten Schadstoffen ist bei den einzelnen sonstigen Ent-sorgungsanlagen zu rechnen und wie wird die Schädlichkeit dieser Stoffe von der Landesregierung bewertet?
6.3.7. Ab welcher Größe gelten die jeweiligen sonstigen Entsorgungsanlagen als technisch ausgereift und als wirtschaftlich tragfähig?

6.4. Bewertung der Verfahren
6.4.1. Wie bewertet die Landesregierung die MBA, MVA und die sonstigen Verfah-ren in Bezug auf:
- Gesundheitsschädlichkeit,
- Ökologie und
- Ökonomie?
6.4.2. Wie bewertet die Landesregierung in Zusammenhang mit möglichen gesund-heitlichen Schäden und Auswirkungen auf die Ökologie die Festlegung von gesetzlichen Grenzwerten?
6.4.3. Welche der in Schleswig-Holstein vorhandenen oder geplanten Anlagen sieht die Landesregierung in bezug auf Gesundheit, Ökologie und Ökonomie als vertretbar an?
6.4.4. Welche der in Schleswig-Holstein vorhandenen oder geplanten Anlagen sieht die Landesregierung in bezug auf Gesundheit, Ökologie und Ökonomie als verbesserungswürdig an? Welche Anforderungen müssen diese Anlagen in Zukunft erfüllen?

7. Altlasten
7.1. Welche derzeitigen oder früheren Altlasten aus früheren produzierenden Be-trieben oder anderen Anlagen sind der Landesregierung bekannt und welchen Umfang haben diese?
7.2. Welche dieser Altlasten sind saniert worden und welche Kosten hat die Sanie-rung verursacht? Wer hat die Kosten der Sanierungsmaßnahmen getragen?
7.3. Wann werden die weiteren Altlasten saniert sein und wie hoch werden die Kosten dieser Sanierungen sein? Wer wird die Kosten der Sanierungsmaß-nahmen tragen?
7.4. Mit welchen Problemen bei der Entsorgung der schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke ist nach Abschluss von deren Laufzeit zu rechnen?
7.5. Welchen Zeitraum werden der komplette Rückbau und die Entsorgung des radioaktiven Materials in Anspruch nehmen?
7.6. Wie hoch werden die voraussichtlichen Kosten für die Entsorgung der schles-wig-holsteinischen Kernkraftwerke und des radioaktiven Materials sein?
7.7. Wer wird für die Kosten des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie für die Ent-sorgung des radioaktiven Materials aufkommen müssen?

8. Abfallwirtschaft und Lebens- bzw. Futtermittelwirtschaft
8.1. Ist bekannt, ob Entsorgungsunternehmen aus Europa, Deutschland oder Schleswig-Holstein in Schleswig-Holstein zugleich Lebensmittel und/oder Fut-termittel herstellen bzw. gleichzeitig mit Lebensmitteln und/oder Futtermitteln handeln? Wenn ja, welche?
8.2. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden solche Unternehmen in Schleswig-Holstein überwacht und wer führt die Kontrollen durch?
8.3. Auf welcher rechtlichen Grundlage müssen Entsorgungsunternehmen darle-gen, was mit den zu entsorgenden Gütern geschieht und wer führt die Kontrol-le durch?
8.4. Inwiefern sind der Landesregierung Fälle von missbräuchlicher Beimischung von Abfällen in Lebensmitteln und/oder Futtermitteln bekannt? Und wie bewer-tet die Landesregierung gegebenenfalls diese Fälle?





Lars Harms
und die Abgeordneten des SSW

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