Speech · 15.12.2017 Teilhabechancen für Menschen mit Behinderung gemeinsam verbessern

Flemming Meyer zu TOP 9 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des BundesteilhabegesetzesRede zu Protokoll gegeben

Ich denke, wir alle können uns gut an die Debatten rund um das Bundesteilhabegesetz erinnern. Ich persönlich habe selten einen Gesetzgebungsprozess erlebt, der von so vielen und so starken Emotionen begleitet war. Doch wenn man bedenkt, dass dieses Gesetz sämtliche Leistungen für Menschen mit Behinderung neu regelt, ist das eigentlich wenig verwunderlich. Wir sollten uns wirklich nichts vormachen: Das Bundesteilhabegesetz und vor allem die Ausführung in den Ländern hat Auswirkungen auf nahezu alle Lebensbereiche der Betroffenen. Es geht um ihren konkreten Anspruch auf Hilfen im Alltag und es geht um Geld. Und zwar nicht nur für einige wenige, sondern für über 10 Millionen Menschen in ganz Deutschland. 

Aber diese zentrale sozialpolitische Reform bietet nicht nur Stoff für so manche Sorge und hitzige Diskussionen. Sie bietet vor allem auch Chancen für die Zukunft. Das setzt allerdings voraus, dass wir unsere Verantwortung in diesem Bereich nicht nur sehen, sondern ihr auch nachkommen. Der SSW steht zum Ziel, die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht im Sinne der UN-Konvention weiterzuentwickeln. Denn eins ist klar: Menschen mit Behinderung sind noch viel zu oft benachteiligt. Das gilt für unser Bildungswesen, für unsere Arbeitswelt und für viele andere gesellschaftliche Bereiche auch. Und so lange sie eben nicht selbstverständlich überall teilhaben können, haben wir unsere Arbeit noch nicht gemacht. 

Wir haben schon vor längerer Zeit mit Blick auf das Bundesteilhabegesetz klar gesagt, welche Anforderungen wir hieran haben. Hilfen aus einer Hand und die Selbstbestimmung durch ein echtes Wunsch- und Wahlrecht müssen weiter gestärkt werden. Außerdem muss das persönliche Budget stärker gefördert werden. Auch der Wunsch nach mehr Transparenz bei erbrachten Leistungen ist wichtig. Denn die eingesetzten Mittel sollen in vollem Umfang bei den Menschen mit Behinderung ankommen. Aber dieser Wunsch darf ausdrücklich nicht zu einer Art Spargesetz führen. Ganz grundsätzlich kann der SSW dieses Reformvorhaben also nur mittragen, wenn dadurch kein Mensch schlechter gestellt wird als zuvor. Dass muss aus unserer Sicht die Leitlinie sein und bleiben. Und zwar unabhängig davon, ob wir über bundes- oder landesgesetzliche Regelungen sprechen.

Mit dem vorliegenden ersten Teilhabestärkungsgesetz auf Landesebene werden zunächst einmal wichtige Zuständigkeitsfragen der Eingliederungshilfe geklärt. Dass das Land weiterhin übergeordnete Koordinierungsaufgaben wahrnimmt, während Kreise und kreisfreie Städte die umfassende sachliche Zuständigkeit erhalten, ist einleuchtend. Wichtig ist für uns, dass wir die Menschen mit Behinderung und ihre Verbände umfassend einbinden. Egal auf welcher Ebene wir uns bewegen: Der Anspruch muss sein, sie umfassend zu informieren und zu beteiligen. Denn es geht um ihre Belange. Und deshalb darf nicht ohne sie über ihre Rechte und Ansprüche entschieden werden, sondern nur mit ihnen gemeinsam. 

Ich persönlich bin durchaus hoffnungsvoll, dass uns dieser gemeinsame Ansatz gelingt. Im Gesetzentwurf ist eine Arbeitsgemeinschaft unter Beteiligung der Verbände für Menschen mit Behinderung vorgesehen. Und zwar ab Januar nächsten Jahres und nicht erst zum Jahresbeginn 2020 wie bundesgesetzlich vorgegeben. Und wenn ich es richtig lese, wird auch der Landesbeauftragte enger eingebunden und in die Lage versetzt, die Interessen der Menschen mit Behinderung entsprechend zu vertreten. Diesen Ansatz kann der SSW nur unterstützen. Denn für uns steht fest, dass wir die Lebenssituation und die Beteiligung von Menschen mit Behinderung nur nachhaltig verbessern, wenn wir diese Dinge gemeinsam angehen.

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