Rääde · Flemming Meyer · 12.12.2013 Traditionelle Krabben- und Muschelfischerei haben ihre Berechtigung im Nationalpark, daran wird nicht gerüttelt

Das Wattenmeer zählt zu den bedeutsamsten und empfindlichsten Ökosystemen, das einem ständigen dynamischen Prozess unterliegt. Es ist ein außergewöhnlicher Lebensraum, der sich über mehrere Ländergrenzen - von Esbjerg in Dänemark bis nach Den Helder in den Niederlanden - hinwegzieht. Die trilaterale Zusammenarbeit zwischen Dänemark, den Niederlanden und Deutschland dient dem Schutz und dem Erhalt dieses einzigartigen Lebensraumes.

Die Weiterentwicklung der Wattenmeerregion ist ein dynamischer Prozess, der sich nur in Abstimmung mit den Akteuren vor Ort umsetzen lässt. Unter diesen Vorzeichen ist auch zuletzt die Anerkennung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe der UNESCO zu sehen. Damit wurde zusätzlich die weltweite Bedeutung des Wattenmeeres hervorgehoben. Hier haben Deutschland und die Niederlande als erste den Schritt getan. Die Anerkennung des nördlichen Wattenmeeres befindet sich zur Zeit noch im Verfahren. Heute wissen wir, dass die Anerkennung als Weltnaturerbe ein großer Erfolg ist, auch für Schleswig-Holstein.
Rückblickend betrachtet, ist dieser Erfolg jedoch nur zustande gekommen, weil auch hier wieder alle Beteiligten an Bord geholt wurden und breite Einigkeit in der Sache erzielt werden konnte. Dieser Prozess ging nicht von heute auf morgen. Es musste hierbei viel Überzeugungsarbeit geleistet werden. Doch der ständige Dialog und die Einbeziehung aller Akteure, haben den Erfolg letztendlich möglich gemacht.

Bei der 12. Trilateralen Wattenmeerkonferenz in Esbjerg, wird es wieder darum gehen, gemeinsame Ziele zu definieren, wie die Wattenmeerregion weiterzuentwickeln ist. Das ist auch gut so. Doch bereits im Vorfeld ist die Aufmerksamkeit, die der Konferenz gewidmet wird, groß.
Die Menschen vor Ort befürchten, dass dort Beschlüsse gefasst werden könnten, die dann neue Restriktionen mit sich führen. Diese Befürchtungen nehmen wir sehr ernst.
Aus diesem Grund ist es für uns wichtig, dass die Belange Schleswig-Holsteins, mit denen man sich bei der Konferenz einbringen wird, unter anderem mit dem §2 des Nationalparkgesetztes im Einklang sind. Soll heißen: In der Wattenmeerregion stellt sich das Dreieck, Natur - Küstenschutz - Wirtschaft, als Basis aller Lebensgrundlagen dar. Daher gilt: „Unzumutbare Beeinträchtigungen der Interessen und herkömmlichen Nutzungen der einheimischen Bevölkerung sind zu vermeiden. Jegliche Nutzungsinteressen sind mit dem Schutzzweck im allgemeinen und im Einzelfall gerecht abzuwägen.“ Das müssen wir nach außen kommunizieren und den Menschen vor Ort deutlich machen. Die traditionelle Fischerei – ob nun Krabben- oder Muschelfischerei – hat ihre Berechtigung im Nationalpark und daran wird nicht gerüttelt.

Trotzdem müssen wir weiter den Dialog über eine Weiterentwicklung des Nationalparks führen. Wir haben die positiven Erfahrungen und Erfolge auf die wir gemeinsam verweisen können. Darauf werden wir weiter bauen. Dabei gilt, alle werden eingebunden. Wir haben die Akteure vor Ort in den Kuratorien. Die Zusammenarbeit mit ihnen hat sich immer bewährt, daran werden wir auch weiter festhalten. Somit ist auch der Dialog mit der Fischerei nicht abgeschlossen. Und ich kann sagen, dass es durchaus positive Signale von Seiten der Fischer in Bezug auf Nullnutzungszonen gibt.

Wir können nicht vorhersagen, zu welchen Ergebnissen die Trilaterale Wattenmeerkonferenz kommen wird. Für uns steht aber fest, dass die trilateralen Ergebnisse im Einvernehmen mit der Bevölkerung vor Ort sein müssen. Denn Gesetze und Beschlüsse sind letztendlich nur so gut, wie sie vor Ort gelebt werden.

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