Rääde · Flemming Meyer · 27.01.2006 Trilateraler Wattenmeerplan

Wir diskutieren sehr oft und auch sehr intensiv die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in diesem Hause. Dabei hat man nicht sehr oft die Nordseekooperation und damit auch die trilaterale Wattenmeerkooperation im Auge. Diese Kooperation gibt es auf nationaler Ebene seit 1978 und aus dieser Kooperation haben sich die regionale Zusammenarbeit der drei Staaten und auch die grenzüberschreitende örtliche Zusammenarbeit herausgebildet.

Diese Zusammenarbeit ist ein klassisches Beispiel dafür, wie sich der SSW grenzüberschreitende Zusammenarbeit vorstellt. Die Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Dänemark und den Niederlanden ist auf allen Ebenen institutionell verankert und doch werden immer auch alle Ebenen bei Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen beteiligt. Das hat zu einer hohen Akzeptanz der Zusammenarbeit im Nordseeraum geführt und bildet inzwischen die Grundlage für ökologische, kulturelle und wirtschaftliche Aktivitäten, die der ganzen Region zu Gute kommen und die in der Vergangenheit auch Arbeitsplätze und Einkommen in der Region geschaffen haben. In der trilateralen Zusammenarbeit wird das verwirklicht, was wir uns in anderen Zusammenhängen in anderen grenzüberschreitenden Aktivitäten noch wünschen. Deshalb ist es gerade auch für das Land Schleswig-Holstein so wichtig, sich in den Feldern, die diese Zusammenarbeit berühren, eindeutig zu positionieren.

Hier hat es in der Vergangenheit gerade durch das Land Schleswig-Holstein wichtige Impulse gegeben, wie zum Beispiel bei der Erstellung des „Trilateralen Wattenmeerplanes“ 1997, der nicht nur ökologische Maßnahmen und Ziele formulierte, sondern auch Aussagen zur sozioökonomischen und kulturellen Entwicklung der Wattenmeerregion machte. 2001 war unser Land einer der Vorreiter, als es um die Ausweisung des Wattenmeers als „Besonders empfindliches Meeresgebiet“ ging.

Es gibt drei große Bereiche in denen sich das Land Schleswig-Holstein in Zukunft positionieren muss und sollte. Der wichtigste und emotionalste Bereich ist dabei sicherlich die Ausweisung des Wattenmeeres als Welterbegebiet. Beschlusslage bei uns ist, dass nur das ganze Wattenmeergebiet ausgewiesen werden sollte und das auch nur, wenn die breite Unterstützung der Region vorhanden ist. Bisher gibt es diese nicht und deshalb müssten wir eigentlich das Ansinnen ablehnen, nur Teile des Wattenmeeres als Welterbegebiet auszuweisen.

Ich glaube allerdings, dass wir eher einen Prozess brauchen, der der Aufklärung der Bevölkerung dient und der dann zu einer breiten Zustimmung führen kann. Die Vorteile liegen auf der Hand. Eine Ausweisung als Welterbe bringt natürlich touristische Chancen. Nach meiner Auffassung sollte es dabei nicht nur um ein Weltnaturerbe, sondern auch um ein Weltkulturerbe gehen. Dies wäre einmalig und auch berechtigt, weil das Wattenmeer eben eine Natur- und Kulturlandschaft ist. Das was im Nationalpark Wattenmeer als Welterbe ausgewiesen würde, könnte man an Land - ohne dortige Ausweisung - exemplarisch darstellen und touristisch vermarkten. Deiche, Warften, Natur, Kultur, Geschichte, Sprachenvielfalt – da gibt es viele Ansätze die wir nutzen könnten.

Ein zweiter Punkt ist das Gebiet des Küstenschutzes. Der Bericht macht deutlich, dass sich dieses Thema durch viele der Initiativen in der trilateralen Zusammenarbeit zieht. Aber auch hier gibt es einen Teilbereich des Küstenschutzes, der weder in den Niederlanden, noch in Deutschland oder Dänemark umfassend und abschließend bearbeitet worden ist – den der alternativen Küstenschutzmethoden. Der Bericht stellt auf Seite 15 fest, dass eine Arbeitsgruppe „neue Küstenschutzmaßnahmen, die sowohl technisch sinnvoll sind als auch minimale ökologische Auswirkungen haben, nicht ermittelt“ hat. Das heißt, hier gibt es noch viel zu tun, zumal sowohl an den norddeutschen Universitäten in diesem Bereich geforscht wurde und wird und es auch in anderen Ländern durchaus gute Erfahrungen mit alternativen Küstenschutzmaßnahmen gibt. Ich verweise hier nur auf die Ausschussreise nach Dänemark, auf der wir uns von der Wirkungsweise von Drainagesystemen als Ersatz oder Ergänzung von Sandvorspülungen überzeugen konnten.

Der dritte Punkt ist die Kultur und die touristische Entwicklung. Der Nordseeraum ist ein kulturell vielfältiger Raum in dessen Einzelregionen viele Sprachen gesprochen werden und in denen es viele verschiedene kulturelle Highlights gibt. Durch das Projekt „Lancewad“ hat man seinerzeit das kulturgeschichtliche und landschaftliche Erbe der Region quasi katalogisiert und man will nun einen „Lancewadplan“ aufstellen, der konkrete Strategien in Bezug auf den Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt in der Region beinhalten soll. Schon im „Trilateralen Wattenmeerplan“ von 1997 sind Ansätze hierzu vorhanden. Hier steckt jede Menge Potential zur Entwicklung der Westküste mit ihrer sprachlich-kulturellen Vielfalt und wenn nicht das Land Schleswig-Holstein, wer dann, sollte hier eine Vorreiterrolle einnehmen – zumal hierin auch große Chancen für den Tourismus liegen.

Die Arbeit, die in der trilateralen Zusammenarbeit geleistet wurde, bietet eine hervorragende Grundlage, um hier einen Schwerpunkt der Landespolitik zu setzen. Die Nordseekooperation ist genauso eine Chance für das Land wie die Ostseekooperation. In diesen Zweig der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit muss die Landesregierung in Zukunft einen ihrer Schwerpunkte legen und konkrete Maßnahmen entwickeln und deshalb haben wir diesen Bericht eingefordert. Ich bitte daher den Bericht in den Wirtschaftsausschuss und in den Umweltausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen.

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