Rääde · Lars Harms · 20.06.2014 Übernahme der Schulden des UKSH durch das Land

Eine Schuldenübernahme ist nur sinnvoll, wenn sichergestellt werden kann, dass keine weiteren Schulden mehr auflaufen

 


 

Umfassende medizinische Spitzenversorgung ist ein wertvolles Gut, das im wahrsten Sinne des Wortes unbezahlbar ist. Dies können wir an den roten Zahlen des UKSH ablesen. Und nicht nur dort, in den meisten Kliniken steht vor sämtlichen Zahlenwerk ein unübersehbares Minus. Eine Prüfung der Übernahme der Schulden ist sicherlich nicht unvernünftig, jedoch können wir uns ein Teil des Resultats schon jetzt beziffern. 

 

Eine Schuldenübernahme kann nur funktionieren, wenn sie auch leistbar ist. Dazu muss das Land an erster Stelle einmal selbst seine Schulden tilgen. Ein Altschuldentilgungsfonds ist in dieser Hinsicht ein wichtiges Werkzeug, um sich von einer Stagnation loszulösen und Handlungsspielräume zu schaffen. Fakt ist, dass derzeit kein finanzieller Spielraum besteht, um ein derartiges Anliegen für das UKSH zu stemmen. Nur zur Erinnerung: Verschuldungen im Übermaß werden durch die Schuldenbremse unterbunden. Einen Schuldenberg auf einen bestehenden Schuldenberg zu häufen, ist heikel. Von daher muss genau überlegt werden, welcher Weg gangbar ist und welcher nicht. Zweifelsohne bewegt sich das Land demzufolge auf einem sehr schmalen Grat. Mehr noch,  das Land hat nicht nur Verantwortung gegenüber dem UKSH, sondern auch für sämtliche andere Krankenhäuser im Land. Die Versorgung im ländlichen Raum ist nicht unproblematisch. Und da sprechen wir nicht von einer Maximalversorgung, sondern  dort geht es primär um eine absolute Grundversorgung. Allein schon aus diesem Grund ist es politisch diskutabel, nur einem einzigen Klinikkomplex eine spezielle Förderung beziehungsweise eine komplette Schuldenübernahme zu garantieren. Das Wort Garantie ist in dieser Hinsicht sowieso mit Vorsicht zu genießen. Eine Schuldenübernahme ist ohnehin nur sinnvoll, wenn sichergestellt werden kann, dass keine weiteren Schulden mehr auflaufen. Es ist also in der Tat ein schmaler Grat, auf dem wir uns bewegen. 

 


 

Was in Bezug auf die Zukunft des UKSH wichtig ist, ist sich von Maximalwünschen zu lösen und sachorientiert vor zu gehen. Das Konsolidierungskonzept für 2015 steht und muss nun umgesetzt werden. Dazu gehört auch die interne Strukturreform. Der Aktionsplan sieht eine schwarze Null für 2017 vor. Ein ehrgeiziges Ziel, an dem heute mit Nachdruck gearbeitet werden muss, damit das Ergebnis am Ende auch stimmt.

 

Als nächstes steht tatsächlich eine große Baustelle an, nämlich die Sanierung der baufälligen Gebäude der Klinikabteilungen. Ein echter Mammutbau, der innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen werden soll. Zum Jahreswechsel soll es dann definitiv losgehen. Das wäre jedenfalls unser Anliegen. Aus der Sicht des SSW sollten wir mit dieser Maßnahme nicht länger warten. Denn der Status quo ist sehr kostspielig. Um das UKSH auf sicherere Beine zu stellen, ist diese Investition nötig. Sie vermindert lange Wege des Personals, welche sich ständig zwischen den verschiedenen kleinen Abteilungen bewegen und agieren. Die Kleinteiligkeit ist beschwerlicher, als man es zunächst zu glauben vermag. Sie wirkt sich nicht nur auf den Zeitfaktor der Beschäftigten aus, sondern auch auf die Energieeffizienz. Somit wird der Bau dem UKSH zu einer moderneren Ausrichtung verhelfen können. Unsere Aufgabe ist es dabei genau hinzusehen und darauf zu achten, dass der vereinbarte Sanierungsweg auch die richtige Richtung einschlägt.  Dies ist sicherlich eine anspruchsvolle und auch langwierige Aufgabe. Wir stehen also vor einer vielsichtigen Aufgabe; die Bausubstanz muss massiv verbessert werden, die wirtschaftliche Lage muss konsolidiert werden, so dass keine neuen Schulden entstehen. Und dann kann man auch darüber nachdenken, das UKSH zu entlasten, indem die Schulden vom Land übernommen werden. 

 


 


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