Speech · 11.05.2007 Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie

Übermäßiger Lärm ist gesundheitsschädlich und macht krank. Dies ist keine neue Erkenntnis über Lärm. Dessen Ursachen und Auswirkungen liegen bereits seit langem vor und es wird stetig weiter in diesem Bereich geforscht. Das stetige Rauschen vorbeifahrender Autos, dröhnende Motorräder, rumpelnde Güterwagen und Flugzeuge die über unsere Köpfe herüber ziehen, dies alles hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Somit ist der Verkehrslärm zur Lärmquelle Nr. 1 geworden. Aber auch Freizeitlärm und Gewerbelärm haben sich insbesondere in den Ballungsbereichen zu einer Lärmbelästigungsquelle entwickelt.

Es bleibt also die Frage, was wir gegen diese unterschiedlichsten Lärmquellen tun können. Durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie sollen Menschen nun besser vor Lärm in ihrer Umgebung geschützt werden. Umgebungslärm wird als unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien definiert, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Eingeschlossen wird dabei auch Lärm, der von Verkehrsmitteln sowie Industriegeländen ausgeht. In einem ersten Schritt sollen bis Juni 2007 Lärmkarten erstellt werden, aus denen bis Juli 2008 dann Aktionspläne abgeleitet werden sollen. Diese Maßnahmen beziehen sich jedoch nur auf Ballungsräume und Hauptverkehrswege. Diese Aktionspläne sollen von den Kommunen erarbeitet werden und es soll dargelegt werden, wie Lärm verringert und die Ruhe in leisen Gegenden gesichert werden kann. Im Prinzip ist dieser Ansatz durchaus sinnvoll und gut. Aber leider fehlen die Grenzwerte, wann was gemacht werden muss. Weder in der Richtlinie noch im deutschen Gesetz steht ab wie viel Dezibel Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Die EU-Richtlinie trat bereits im Juli 2002 in Kraft und sollte dann in nationales Recht umgesetzt werden. Nachdem Bundestag und Bundesrat letztendlich zu einer Einigung gekommen waren, konnte die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2005 endlich in nationales Recht umgesetzt werden. Angesichts der durch die Richtlinie vorgegebenen zeitlichen Fristen ist es bedauerlich, dass man erst so spät eine Einigung erzielen konnte. Ebenso bedauerlich ist die zeitliche Verzögerung der Verkehrszähldaten 2005, die für die Lärmkarten notwendig sind. Diese Verzögerungen gehen zu Lasten der Gemeinden, die nun mal eben zwischendurch die Karten erstellen müssen. Hier wäre interessant gewesen, zu erfahren, wie viele Gemeinden betroffen sind und wie derzeit der Umsetzungsstand in diesen Gemeinden ist. Wir können doch nicht abwarten und hoffen, dass die betroffenen Gemeinden zum Stichtag ihre Lärmkarten fertig stellen.

Auf welchen Grundlagen die Lärmkarten und insbesondere die daraus resultierenden Aktionspläne erstellt werden sollen, lässt der Bericht leider offen. Zwar geben die Lärmkarten Auskunft darüber, was an Lärmbelastung berechnet ist und was zu erwarten ist, aber es gibt keine Grenzwerte ab wann Lärm zu bekämpfen ist. Wenn nun keine Grenzwerte vorliegen, so kann man sich doch die Frage stellen, warum die Gemeinden überhaupt derartige Karten aufstellen sollen. Hier sehe ich noch Verbesserungsbedarf.

Dass der so genannte „Managementansatz“ der Richtlinie, in Bezug auf die Notwendigkeit und Machbarkeit von Maßnahmen zum Tragen kommt, wie es im Bericht genannt wird, kann uns doch nicht wirklich zufrieden stellen. Kommunale Selbstbestimmung gut und richtig. Aber auch die Kommunen brauchen hier doch klare und verbindliche Richtwerte, nach denen sie entscheiden. Wie sollen die Gemeinden sonst verbindlich planen können.
Die Grenzwerte müssen bundeseinheitlich geregelt werden. Ansonsten hätten wir bundesweit unterschiedliche Handhabungen, je nachdem, ob sich eine Kommune Lärmschutz leisten kann oder nicht.

Es muss doch möglich sein, bestimmte Grenzwerte einheitlich festzulegen, um Lärm dort in den Griff zu bekommen, wo es ein gesundheitsschädliches Problem ist. Ich hoffe, dass wir im Ausschuss weitere Informationen bekommen können, wie diese Probleme letztendlich gelöst und umgesetzt werden sollen.

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