Press release · 07.02.2003 Unser Antrag zum EEG sichert nicht nur den Ausbau regenerativer Energieformen, sondern stärkt vor allem unsere Wirtschaft und den ländlichen Raum

Anlässlich der vom Bundesumweltminister Trittin eingeleiteten Novellierung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) äußerte sich der energiepolitische Sprecher der SSW-Landtagsvertretung, Lars Harms, heute wie folgt:

„Wir begrüßen, dass der Bundesumweltminister das EEG wieder auf die politische Tagesordnung gesetzt hat und das Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf in Gang gebracht hat. Ohne das EEG wäre ein Ausbau der erneuerbaren Energieformen – wie wir es jetzt erleben – kaum möglich gewesen. Nur durch die vom EEG festgelegten Förderungen sind regenerative Energieformen gegenüber der Atommacht konkurrenzfähig. Und dies wollen wir festigen.
Daher hat der SSW einen Antrag für die Februarsitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages eingebracht, in dem wir die Landesregierung auffordern, sich bei der Bundesregierung unter anderem dafür einzusetzen, dass die Frist für die Gewährung einer Vergütung für Strom aus Offshore-Windkraft um mindestens vier Jahre verlängert wird. Damit stärken wir nicht nur unsere heimische Windkraftbranche, sondern sorgen auch dafür, dass mögliche Auswirkungen auf Natur und Umwelt von Offshore-Windkraft vernünftig untersucht werden können.
Darüber hinaus fordern wir die Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung für eine stärkere Ausrichtung auf kleinere Biomasse-Anlagen einzusetzen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass gerade kleinere Biomasse-Anlagen für ein landwirtschaftlich geprägtes Land wie Schleswig-Holstein durchaus interessant sind. Und dies wollen wir weiter fördern, um den ländlichen Raum zu stärken.
Da das Anhörungsverfahren zum EEG erst begonnen hat, wollen wir mit unserem Antrag rechtzeitig unsere politische Einflussmöglichkeit nutzen, um auch Schleswig-Holsteinische Interessen zu vertreten“, so Lars Harms.


Antrag des SSW

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)

Der Schleswig-Holsteinische Landtag begrüßt, dass das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) dahingehend fortgeschrieben werden soll, dass auch in Zukunft die Erschließung und die Förderung von erneuerbaren Energien gewährleistet sein wird.

Die Landesregierung wird aufgefordert sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass

- die Frist für die Gewährung einer erhöhten Vergütung für Strom aus Offshore-Windkraft um mindestens vier Jahre verlängert wird.

- bei der Förderung von Stromerzeugung aus Biomasse, im Gesetz eine stärkere Ausrichtung auf kleinere Anlagen vorgenommen wird.

- die Fristen und die Vergütungshöhen für die anderen vom EEG berührten Energiegewinnungsformen dahingehend geändert werden, dass die weitere Erschließung dieser Energieformen ebenfalls gesichert wird.

Begründung:
Zur Zeit befindet sich eine Vielzahl von Offshore-Projekten in der Diskussion. Im Rahmen dieser Diskussionen wurde festgestellt, dass immer noch erhebliche Wissensmängel in Bezug auf die Auswirkungen von Offshore-Windkraft bestehen. Zugleich wird aber die erhöhte Förderung derzeit zeitlich begrenzt, so dass nur die Anlagen in den Genuss der erhöhten Förderung kommen, die vor dem 31.12.2006 in Betrieb genommen werden.
Durch eine Verlängerung der Frist bestünde die Möglichkeit, etwaige Wissensmängel in Bezug auf die Auswirkungen besser beseitigen zu können.
Derzeit können kleine Biomasseanlagen nur unzureichend gefördert werden. Da in Schleswig-Holstein gerade kleine Anlagen zum Strommix beitragen könnten, wäre eine entsprechende Änderung der Förderungsregelung zu Gunsten der kleineren Anlagen sinnvoll.

Lars Harms
und die Abgeordneten des SSW

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