Rääde · Flemming Meyer · 28.08.2003 Unterrichtsversorgung und Lehrerbedarf

Im Sommer 1999, d. h. im Vorfeld der letzten Landtagswahlen, führte ein Sonderbericht des Landesrechnungshofes über den Lehrerbedarf an Schleswig-Holsteins Schulen hier im Landtag zu harten politischen Auseinandersetzungen. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie der damalige Staatssekretär Dr. Stegner in mehreren Bildungsausschusssitzungen den Bericht des Landesrechnungshofes lautstark und detailliert kritisierte.

Der Landesrechnungshof hatte damals die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Schulen von sich aus eingeleitet. In dem genannten Bericht wurde beispielsweise die Klassengröße in Schleswig-Holstein hinterfragt und eine ganze Reihe anderer Fakten kritisiert, die aus der Sicht der Mehrheit des Landtages und des Bildungsministeriums von politischer Natur waren. Für den SSW stand fest, dass diese Art der Beurteilung nicht zu den Aufgaben des Landesrechnungshofes gehört.

Ich möchte diesen Fall noch mal in Erinnerung rufen, weil die FDP-Fraktion mit ihrem Antrag, einen Sonderbericht zur mittelfristigen Entwicklung in den Bereichen der Unterrichtsversorgung und des Lehrerbedarfs bis zum Jahre 2010 zu fordern, Gefahr läuft, den Landesrechnungshof wieder ins politische Mienenfeld zu manövrieren. Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung gerade in der letzten Woche zusätzliche Mittel für die Unterrichtsversorgung an den schleswig-holsteinischen Schulen bereitgestellt hat, mutet der Berichtsantrag etwas sonderbar an.

Natürlich gibt uns Paragraph 88, Absatz 5 der Landeshaushaltsordnung die Möglichkeit, den Landesrechnungshof zu ersuchen, „eine vom Landtag bestimmt bezeichnete Angelegenheit zu prüfen und hierüber zu berichten.“ Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass mit dieser Bestimmung nicht Angelegenheiten gemeint waren, wozu das Parlament aus gutem Grund das Bildungsministerium „verdonnert hat“ – um es salopp auszudrücken, nämlich, Zahlen über die zukünftige Unterrichtsversorgung und eine Lehrerbedarfsanalyse zu liefern.

Zum einen ist der SSW der Auffassung, dass wir als Parlamentarier schon etwas mehr Vertrauen in die Arbeit des Bildungsministeriums aufbringen sollten. Natürlich gibt es manchmal Unklarheiten in dem Zahlenmaterial, das wir vom Ministerium erhalten, aber dann kann man im Bildungsausschuss nachfragen oder zur Not sogar eine Kleine Anfrage stellen.

Zum anderen gehört es einfach nicht zu den Aufgaben des Landesrechnungshofes, mit einem solchen Sonderbericht in die politische Debatte einzugreifen. Der Landesrechnungshof soll laut Landeshaushaltsordnung „die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes überwachen und die zweckmäßigste, wirtschaftlichste und einfachste Gestaltung der öffentlichen Verwaltung untersuchen“. Dieser Auftrag deckt sich nach meinem Verständnis nicht mit den im Antrag der FDP genannten Aspekten.

Wir sollten alle gemeinsam ein Interesse darin haben, dass der Landesrechnungshof aus der aktuellen politischen Debatte herausgehalten wird. Zu oft haben wir erlebt, dass Berichte des Landesrechnungshofes – leider auch durch nicht-legitimierte Veröffentlichungen in der Presse – in der politischen Auseinandersetzung missbraucht worden sind. Das hat dem Ansehen des Landesrechnungshofes so manches Mal geschadet. Wenn wir jetzt dem Antrag der FDP folgen würden, sorgen wir dafür, dass der Rechnungshof wieder zum Spielball zwischen den unterschiedlichen politischen Interessen wird. Das lehnt der SSW ab, und wir fordern die FDP auf, die politische Auseinandersetzung über die beste Schulpolitik für das Land - wie bisher - im Landtag und im Bildungsausschuss zu führen und nicht andere Verfassungsorgane mit einzubeziehen. Daher werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.

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