Rääde · Flemming Meyer · 26.05.2004 Veräußerung der Kommanditanteile der NordwestLotto

Der vorliegende Antrag, mit dem der Verkauf der NordwestLotto an die Investitionsbank beschlossen werden soll, ist der Schlusspunkt einer langen Geschichte. Denn schon vor Jahren hatte die CDU einen entsprechenden Vorschlag in ihren Haushaltsanträgen in den Landtag eingebracht.

Ich will nicht verhehlen, dass der SSW – genau wie die Mehrheit des Hauses – damals die entsprechenden Anträge der CDU zur Privatisierung der NordwestLotto ablehnte. Unser Argument war dabei, dass die Erträge der Nordwestlotto einen wichtigen jährlichen Beitrag zum Landeshaushalt ausmachten. Mit diesen Erträgen wurden viele gemeinnützige Vereine in Schleswig-Holstein unterstützt. Kurz gesagt: Wir wollten den Goldesel nicht schlachten.

Leider zwang uns die schlechte Finanzlage schon bei der Haushaltshaltsaufstellung für 2003, diese Haltung zu überdenken. Der SSW trug im Haushalt 2003 den Verkauf der Nordwestlotto schweren Herzens mit, um die großen Haushaltslöcher zu stopfen.

Allerdings war für uns schon damals klar, dass die Bedingungen des Verkaufes so ausgestaltet sein müssten, dass zum einen der Landeshaushalt langfristig nicht belastet wird, und zum anderen die gemeinnützige Arbeit auf hohem Niveau weiter finanziell unterstützt werden kann.

Aufgrund der Neustrukturierung der Landesbank Schleswig-Holstein und wegen der Diskussion um eine Neuordnung des Glücksspielwesens - nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern in der ganzen Bundesrepublik - hat die Landesregierung den schon beschlossenen Verkauf im Haushaltsverlauf 2003 richtigerweise zurückgestellt.

Jetzt liegt dem Landtag ein Gesamtpaket vor, womit wir ein neues Lotteriegesetz, zwei Staatsverträge und den Verkauf der NordwestLotto an die Investitionsbank für 2004 beschließen können.

Der SSW ist mit der gefundenen Konstruktion bei der Veräußerung der NordwestLotto einverstanden. Durch die von der I-Bank neu zu gründende Gesellschaft, die eine Konzession für die Veranstaltung von Lotterien und Wetten erhält, sind in Zukunft Konzessionsabgaben und die Lotteriesteuer an das Land abzuführen. Wie wir bei den Beratungen zum nächsten Tagesordnungspunkt noch sehen werden, wird dadurch die Finanzierung der gemeinnützigen Arbeit weiterhin gesichert, ohne dass der Landeshaushalt damit belastet wird. Obwohl es natürlich richtig ist, bei der endgültigen Festsetzung der Konzessionsabgaben auch darauf zu achten, dass die I-Bank den an das Land zu errichtende Kaufpreis auch zu vernünftigen Bedingungen refinanzieren kann .

Der Veräußerungspreis ist auf der Grundlage eines unabhängigen Gutachters auf 60 Millionen € festgesetzt worden. Wenn ich mich recht erinnere, waren das in etwa auch die Beträge, womit die CDU damals rechnete. Wenn jetzt gesagt wird, bei einer vollständigen Privatisierung der NordwestLotto wäre es möglich, einen höheren Verkaufspreis zu erzielen, so ist das reine Spekulation. Denn das hängt natürlich auch von den Konzessionsbedingungen ab und dazu würde eine „völlige“ Privatisierung, den Einfluss der Politik auf das Lotteriewesen im Lande verringern.

Da die I-Bank weiterhin im Besitz Schleswig-Holsteins ist, behält das Land bei der vorgeschlagenen Lösung durch die Vertretung der Landesressorts in den Gremien der IB weiterhin einen bestimmenden Einfluss. Deshalb wird der SSW dem Antrag der Landesregierung zur Veräußerung der Kommanditanteile der NordwestLotto Schleswig-Holstein zustimmen.

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