Rääde · Flemming Meyer · 28.05.2008 Verantwortungsvolle öffentliche Beschaffung


Im Zusammenhang mit den Agenda 21-Debatten wird immer wieder auf unsere Verantwortung gegenüber den Entwicklungsländern hingewiesen. Insbesondere geht es dabei um Ressourcenverteilung, um technische Entwicklung, die Gleichstellung der Geschlechter und um Bildung – um Punkte also, die in den Vordergrund gerückt werden, weil sie für eine friedlichere Welt entscheidend sind.

Ein Aspekt, der hierbei oft ungenannt bleibt, ist unsere Verantwortung den Kindern gegenüber. Die Armut in manchen dieser Länder ist so groß, dass Kinder dort unter unerträglichen Umständen zum Familieneinkommen beitragen müssen. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) schätzt, dass etwa 166 Millionen Kinder im Alter zwischen fünf und 14 Jahren arbeiten müssen. Etwa 74 Millionen von ihnen müssen unter ausbeuterischen und oft gesundheitsschädlichen und gefährlichen Bedingungen – häufig bis zu 16 Stunden am Tag - arbeiten. Es ist aber davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl arbeitender Kinder noch weitaus höher ist.

Die ILO Konvention 182 wurde 1999 von der Internationalen Arbeitsorganisation angenommen. Sie ist ein „Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit“. Jedes Mitglied, das dieses Übereinkommen ratifiziert, hat unverzügliche und wirksame Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die schlimmsten Formen der Kinderarbeit vordringlich verboten und beseitigt werden. Die Bundesrepublik hat dieses Übereinkommen bereits 2001 ratifiziert und unterstützt die Internationale Arbeitsorganisation im Kampf gegen die Kinderarbeit.

Gestützt auf diese internationale Vereinbarung, haben, wie aus der Begründung des Antrages zu entnehmen ist, die Länder Bayern, Bremen und das Saarland bereits entsprechende Beschlüsse gefasst. Und ich glaube, dass wir diesem Beispiel folgen sollten. Wir können nicht nur auf die Verantwortung des Bundes hinweisen, sondern haben als Land auch die Möglichkeit, die Beschlüsse und Zielsetzungen der ILO-Konvention umzusetzen. Mit anderen Worten, wir können unseren Teil dazu beitragen, das Übereinkommen mit Leben zu füllen.

Ein entsprechender Beschluss des Landtages mit einer verpflichtenden Umsetzung bei künftigen Beschaffungsvorgängen würde bedeuten, einen weiteren Beitrag im Sinne der Agenda 21 zu leisten. Zum sozialen Aspekt der Agenda 21 gehört eben auch, dass Arbeitsplätze sicher und menschenwürdig ausgestaltet sind. Aus diesem Grund darf Ausbeutung – beispielsweise durch Kinderarbeit – nirgendwo auf der Welt toleriert werden. Schließlich wird den Jüngsten und Schwächsten durch Kinderarbeit jede Chance auf Bildung und eine gute Zukunft verwehrt. Dies dürfen wir nicht zulassen. Die ILO-Konvention ist eine gute Richtschnur, an der wir uns orientieren können.

Für die öffentlichen Bereiche des Landes und der Kommunen können wir entsprechende Vorgaben ausgestalten. Anders sieht es jedoch in der freien Wirtschaft aus. Dort können wir nur etwas erreichen, wenn wir den Dialog suchen. Soll heißen, nur wenn Politik, Gesellschaft und Wirtschaft gemeinsam Maßnahmen für Sozialstandards erarbeiten und formulieren, kann auch auf diesem Weg gegen Kinderarbeit vorgegangen werden. Diesen Dialog dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, denn es ist nicht allein Aufgabe der öffentlichen Hand, derartige Konventionen zu unterstützen.

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