Rääde · Flemming Meyer · 14.11.2004 Verbesserung des Tierschutzes

Zu allererst möchte ich sagen, dass wir es begrüßen, dass der Tierschutz in die bundesdeutsche Verfassung aufgenommen worden ist. Es ist uns allerdings auch klar, dass daraus keine konkreten Rechte erwachsen, sondern dass es sich hier um eine Staatszielbestimmung handelt, die mehr einen appellativen Charakter hat. Wenn wir also heute über die Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes reden, müssen wir immer im Auge haben, dass manches mal uns die Rechtssprechung immer noch einen Strich durch die Rechnung machen kann.

Ich möchte nun auf die einzelnen Forderungen im Antrag eingehen:

Ich glaube ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände wäre ein Schritt in die richtige Richtung, weil Tiere nun mal keine eigenen Möglichkeiten haben, ihre Rechte durchzusetzen. Somit sind die Tierschutzverbände in der Tat mit den Naturschutzverbänden vergleichbar. Dass dabei, wie im Antrag formuliert, eine bundesweite Regelung angestrebt wird, wird von uns ebenfalls begrüßt.

Bei dem Punkt „Tierhaltungsverordnungen“ kann ich selbstverständlich dem Sinn des Antrages zustimmen. Allerdings wird hier suggeriert, dass es noch keine oder kaum Bestimmungen gäbe. Die bestehenden Bestimmungen müssen auf jeden Fall verbessert werden – das ist keine Frage. Aber wir dürfen das Thema Haltungsbedingungen für Nutztiere auch nicht ideologisieren. Die Bedingungen für Nutztiere in Schleswig-Holstein sollten wir in Einvernehmen zwischen Tierschutz und Landwirtschaft verbessern. Und ich glaube es gibt hierfür auch eine große Bereitschaft. Ich möchte nur daran erinnern, dass in den Zielvereinbarungen des Landes mit der Landwirtschaftskammer gerade auch der Tierschutz und die Haltungsbedingungen für Tiere eine wichtige Rolle spielen. Diesen Weg sollten wir weiter kritisch und konstruktiv begleiten. In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch darauf verweisen, dass auch die Haltungs- und Lebensbedingungen für Zoo- und Zirkustiere weiter verbessert werden müssen, damit man beim Zoo- und Zirkusbesuch kein schlechtes Gewissen haben muss, sondern sich der Tiere in der Gewissheit der vernünftigen Tierhaltung erfreuen kann. Insofern können wir der Formulierung im FDP-Antrag auch zustimmen. Gleiches gilt auch für die Forderung nach einem Heimtierzuchtgesetz.

Was unter der Konkretisierung und Vereinheitlichung des Sachkundenachweises unter Punkt 2 zu verstehen ist, wird leider nicht ganz deutlich. Vielleicht hätte man bei der Antragsstellung noch etwas konkreter sein können. Aber das lässt sich sicherlich noch klären. Auf jeden Fall ist es richtig, hier auf genaue Regelungen zu setzen, damit man im Zweifelsfall auch rechtlich einschreiten kann. Denn meistens besteht kein Problem darin, zu erkennen, dass bei der Haltung von Tieren oder bei Tiertransporten in konkreten Fällen Fehlverhalten vorliegt. Die Frage ist aber immer, wie man rechtlich einschreiten kann. Mit der Konkretisierung und der Vereinheitlichung des Sachkundenachweises würde man hier auch einen gewissen Grad an Rechtssicherheit schaffen. Erfüllt jemand diese Kriterien nicht, so gibt es auch die Möglichkeit des Eingriffs. Erfüllt jemand jedoch diese Kriterien, so kann man sicher sein, dass alles auch vernünftig im Sinne der Tiere vonstatten geht.

Die Entwicklung von Alternativmethoden im Tierversuchsbereich wird ja schon lange gefordert. Die Idee, über die Zielvereinbarungen mit den Forschungsstellen, zu einer Verstetigung zu kommen, wird von uns begrüßt. Ob damit allerdings die Tierversuche deutlich reduziert werden können, ist unserer Meinung nach fraglich. Ich glaube, wir werden um gesetzliche Regelungen nicht umhin kommen. Und da jetzt der Tierschutz in die bundesdeutsche Verfassung aufgenommen worden ist, haben wir zumindest eine noch größere moralische Verpflichtung dies zu tun. Den rechtlichen Weg will auch die FDP im Bezug auf Tierversuche für kosmetische Mittel gehen und ich glaube, dieser Weg wird eher langfristig zum Erfolg führen.

Beim vierten Punkt des Antrages handelt es sich eigentlich um zwei eigenständige Punkte. Die Qualitätstore sind produktionsbezogen und berücksichtigen selbstverständlich auch den Tierschutz in der Produktion. Somit wird dieser Punkt im Rahmen der Qualitätstore schon berücksichtigt. Anders ist es beim Gütezeichen „Hergestellt und geprüft in Schleswig-Holstein“. Hierbei handelt es sich um ein produktbezogenes Gütezeichen. Das heißt, das Produkt wird geprüft und bewertet – nicht die Produktion. Würde man dies tun wollen, müsste man das Gütezeichen entweder abschaffen oder völlig neu strukturieren. Eine Ausweichmöglichkeit wäre, die Einführung des bundeseinheitlichen Öko-Siegels und des zukünftigen bundesweiten konventionellen Siegels. Bei beiden wären Tierschutzaspekte mit berücksichtigt. Ich persönlich halte die Einführung der beiden bundesweiten Siegel aber vor allem aus Marketing-Gesichtspunkten für notwendig. Und Marketing und Tierschutz müssen sich ja nicht ausschließen. Aber die Änderung des Gütezeichens Schleswig-Holstein von produktbezogenen zum produktionsbezogenen Gütezeichen wäre wohl eher nicht förderlich.

Den fünften Punkt, die Unterstützung der Tierheime, die Gefahrhunde aufgenommen haben, haben sich sicherlich alle auf die Fahnen geschrieben. Sollte die Landesregierung die Tierheime finanziell aus einem bestimmten Haushaltstitel unterstützen wollen, wird sich glaube ich kein Widerspruch in diesem Hause erheben. Sollten wir den rot-grünen Antrag beschließen, und die Landesregierung dann nicht handeln, wäre allerdings Widerspruch in diesem Hause gewiss – und ich hoffe der kommt dann auch zuallererst von rot-grün.

Einem zukünftigen Tierschutzbericht, der einmal in einer Legislaturperiode erstattet wird, können wir durchaus etwas abgewinnen. Wenn dieser Bericht kommt, sollte sich dieser aber ausschließlich auf Schleswig-Holstein beziehen, da nur dann ein Bezug zu unserer Arbeit im Landtag hergestellt werden kann. Im ersten Bericht wäre es sinnvoll, darzustellen, welche landesrechtlichen Regelungen es in bezug auf den Tierschutz gibt und wo möglicherweise noch Regelungslücken bestehen, damit wir dann als Landtag uns gemeinsam für eine Verbesserung der tierschutzrelevanten Regelungen einsetzen können.
Im Ausschuss sollten wir versuchen, aus beiden vorliegenden Anträgen einen gemeinsamen Antrag zu formulieren.

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