Rääde · Flemming Meyer · 29.04.2004 Verdeckte Feldbeobachtungen in der Landwirtschaft

Der vorliegende Antrag der FDP zu verdeckten Feldbeobachtungen in der Landwirtschaft zielt darauf ab, einen Keil zwischen Landwirtschaft, Pflanzenschutzdienst des Landes und dem Umweltbundesamt zu treiben. Anstatt hier einen seriösen Antrag zu den vorgesehenen Feldbeobachtungen zu stellen, schürt der FDP-Antrag vielmehr Ängste und Misstrauen in Landwirtschaft und Gartenbau. Denn er unterstellt, dass das Umweltbundesamt im Bereich des Pflanzenschutzes Kontrollen durchführt, die dem UBA nicht obliegen. Der Antrag impliziert, dass das Umweltbundesamt eine Art Pflanzenschutz-Geheimdienst auf dem Acker betreibt.

Wer die Kleine Anfrage des Kollegen Hildebrand zu diesem Thema gelesen hat, konnte sehen, dass das Umweltbundesamt im Zuge eines Forschungsvorhabens Kontrollen hinsichtlich der Anwendungspraxis von Pflanzenschutzmitteln im Gartenbau und der Landwirtschaft durchführen lassen will.

Natürlich wäre es im Sinne einer vorbildlichen Dienststellenzusammenarbeit zwischen Bundes- und Landeseinrichtung gewesen, wenn die Landesregierung über dieses Forschungsvorhaben ordnungsgemäß informiert worden wäre. Die Vorgehensweise des UBA sehen wir daher auch kritisch.

Wir sehen aber nicht, dass unsere Pflanzenschutzdienste durch dieses Forschungsvor­haben in ihrem Aufgabenbereich beeinträchtigt werden. Die Länderkontrolle zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sehen wir durch das UBA nicht beeinträchtigt oder untergraben. Im Gegenteil, durch ein solches Forschungsvorhaben können neue Aufschlüsse im Hinblick zur Anwendungspraxis von Pflanzenschutzmitteln gewonnen werden, die dann auch von unserem Pflanzenschutzdienst genutzt werden können. Dies setzt aber voraus, dass das UBA vertrauensvoll und anonym mit den Aussagen und Erkenntnissen umgeht. Sollte dies so nicht der Fall sein, sehe ich durchaus die Problematik, dass das UBA mit ihrem Forschungsvorhaben zu keinen neuen Erkenntnisse über den Umgang mit Pflan­zenschutzmitteln gelangt, weil dann sicherlich die Zusammenarbeit aufgekündigt würde.

Da es sich bei Pflanzenschutzmitteln nicht nur um harmlose und milde Mittel handelt, die die Kulturpflanzen schützen sollen, ist ein sachgerechter und verantwortungsvoller Umgang mit derartigen Mitteln unumgänglich. Hierauf wird auch in den entsprechenden Ausbildungen großen Wert gelegt und sollte von jedem Landwirt und Gärtner berücksichtigt werden. Denn mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird nicht nur in den Naturhaushalt eingegriffen, solche Mittel können auch negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier haben. Dies sollten wir uns immer wieder vor Augen halten. Daher sind Erkenntnisse über den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln unabdinglich, um einen präventiven Schutz zu gewährleisten zu können.

Diesen Schutz leisten unsere Pflanzenschutzdienste. Ihr Aufgabenspektrum ist klar definiert, sie führen Kontrollen im Handel hinsichtlich der angebotenen Präparate durch, sie überprüfen die Sachkunde der Anwender, die Geräte und die ordnungsgemäße Anwendung im Sinne der guten fachlichen Praxis. Dies geht auch deutlich aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage hervor.

So gut die Arbeit unseres Pflanzenschutzdienstes aber auch ist, sie können nur stichprobenartige Kontrollen durchführen. Wir wissen, dass Stichproben immer wieder Lücken im Kontrollnetz zulassen. Eine vollkommene Überwachung über den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ist aber nicht leistbar. Und schwarze Schafe werden immer wieder durch die Maschen fallen. Deshalb sollten wir das Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes nicht in Bausch und Bogen verurteilen, sondern die erzielten Ergebnisse vielmehr für eine Kenntniserweiterung für unseren Pflanzenschutzdienst nutzen.

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