Pressemitteilung · 30.08.2010 Verfassungsgerichtsurteil: Triumph für die Demokratie

Zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Normenkontrollklage des SSW und der Grünen gegen das Landeswahlgesetz erklärt die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk:
Wir freuen uns über diesen Erfolg für die Demokratie. Es war niemandem zu vermitteln, dass man mit einer Minderheit der Stimmen eine Mehrheit im Parlament erringen kann. Das Ziel des SSW war rechtliche Klarheit und die haben wir nun bekommen.
Die Neuwahlen müssen so schnell wie möglich stattfinden. Allerdings muss der Landtag sich die Zeit lassen, die es kostet, ein ordentliches Wahlgesetz zu erarbeiten und die Wahlkreise neu zuzuschneiden. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit, denn noch so eine Schlappe vor Gericht kann sich die Politik nicht leisten, wenn das Vertrauen in das Wahlrecht wiederhergestellt werden soll.
Wir fordern die schwarz-gelbe Koalition auf, bis zur Neuwahl ihre Politik nicht mit ihrer knappen, zweifelhaften Mehrheit durchzudrücken. Sie muss im Landtag breitere Mehrheiten für wichtige Entscheidungen suchen. Alles andere wäre den Bürgerinnen und Bürgern nach dem heutigen Urteil nicht zu vermitteln.

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Ab dem 16. September soll es wieder Grenzkontrollen auch an der Grenze zu Dänemark geben – so die Ankündigung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Diese lehnt der SSW entschieden ab und hat dazu heute einen Antrag eingereicht, in dem die Landesregierung dazu aufgefordert wird, sich gegen die Binnengrenzkontrollen im deutsch-dänischen Grenzland einzusetzen (Drucksache 20/2475). Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion, Lars Harms:

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