Rääde · Flemming Meyer · 28.01.2009 Vertrag mit dem Heiligen Stuhl

Der Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem heiligen Stuhl wurde bereits vor drei Wochen, am 12. Januar unterzeichnet. Bei diesem Anlass betonte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen, dass der Vertrag „nicht nur eine Frage rechtlicher Regelungen sei.“ Genau das bestreiten der SSW, der Finanzausschuss, die Haushaltsprüfgruppe und der Landesrechnungshof. Alle Gremien haben sich in der Vergangenheit mehrmals mit den Kirchenverträgen des Landes auseinandergesetzt. Auch ein Kirchenvertrag ist ein Vertrag, der allen rechtlichen und demokratischen Gepflogenheiten genügen muss.
Es liegt somit ein Votum des Landtages vor, wonach die vertraglichen Verpflichtungen des Landes gegenüber den Kirchen dringend zu modernisieren sind. Das betrifft vor allem die Geltungsdauer der Verträge.

Das Land hat 1998 einen Vertrag mit den jüdischen Gemeinden abgeschlossen, der explizit eine begrenzte Geltungsdauer vorsieht. Ähnliches ist für die Evangelische Kirche vorgesehen und sollte auch für die katholische Kirche gelten. Der vorliegende Vertrag ignoriert allerdings vollständig diese Diskussionen und damit auch das im Landtag beschlossene Votum des Finanzausschusses zu den Bemerkungen des Landesrechnungshofs von 2007
Hinzu kommt, dass der vorliegende Vertrag praktisch zur Reform des Vertrags mit der evangelischen Kirche zwingt. In den Erläuterungen zu den Artikeln 5, 14 und 16 wird nämlich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Zustimmung der katholischen Kirche nur erfolgte, weil eine Anpassung des evangelischen Staatsvertrages in Aussicht gestellt wurde. Damit liegt es nahe, im Sinne der Gleichbehandlung, dass auch der neue Vertrag mit der Evangelischen Kirche ohne Beschränkung der Geltungsdauer unterschrieben werden könnte. Aus Sicht des SSW muss der Vertrag mit der katholischen Kirche also entsprechend verändert werden.

Kritisch zu hinterfragen ist meines Erachtens auch, wie sich die so genannte Freundschaftsklausel im Artikel 22, wonach Meinungsverschiedenheiten „freundschaftlich“ auszuräumen sind, praktisch auswirkt.
Ich möchte zur Erläuterung eine Winzigkeit des Vertrages herausgreifen: der Vertrag garantiert die kostenlose Weitergabe der Meldedaten an die Katholische Kirche, was der gängigen Praxis entspricht. Wenn allerdings das bundesweite Zentralregister kommt, und das plant der Bund ja spätestens für 2011, stellt sich die Frage, ob das Land dann eventuell anfallende Gebühren tragen wird. Ich denke nicht. Stattdessen wird der Passus neu verhandelt werden müssen. Auch angesichts derartig absehbaren Neuregelungsbedarfs sollte eine Geltungsdauer des Vertrages vereinbart werden.
Und das sollte dann im Sinne der Vertragsgerechtigkeit für alle Staatsverträge mit den Kirchen und religiösen Gemeinden gelten, füge ich hinzu.

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