Rääde · Flemming Meyer · 24.04.1997 Volksinitiative gegen die Rechtschreibreform

Wir haben hier zu zwei verschiedenen Fragen Stellung zu nehmen. Es geht einerseits um die Zulässigkeit der Volksinitiative „WIR gegen die Rechtschreibreform“ und andererseits um den durch diese Volksinitiative eingebrachten Gesetzentwurf zur entsprechenden Änderung des Schulgesetzes.

Wie der Innen- und Rechtsausschuß festgestellt hat, sind die Voraussetzungen des Artikel 41 Absatz 1 der Landesverfassung erfüllt. Hinsichtlich der Zulässigkeit der Volksinitiative bestehen deshalb keine Bedenken. Eine inhaltliche Diskussion über das mit der Initiative verfolgte Ziel erübrigt sich, weil der Landtag lediglich die Zulässigkeit der Initiative festzustellen hat. Die Beratung wird im Innen- und Rechtsausschuß stattfinden.

Anders verhält es sich mit dem eingebrachten Gesetzentwurf, der die entsprechende inhaltliche Änderung des Schulgesetzes zum Ziel hat. Die CDU wollte dem Anliegen der Volksinitiative bereits in der Februar-Sitzung des Landtages entsprechen. Deshalb wurde die inhaltliche Diskussion schon geführt. Die Positionen sind bekannt, und die wesentlichen Argumente sind ausgetauscht worden.
Im Rahmen der Debatte wurde die Frage gestellt, ob wir diese Reform überhaupt bräuchten, ob sie vielleicht doch unnötig sei. Es wurde behauptet, daß die Befürworter nur deshalb an der Reform festhielten, weil jahrelang daran gearbeitet worden sei. In der Tat ist es traurig, daß man so lange arbeiten muß, um im Ergebnis so wenig zu erreichen. Leider hat man sich auf die vom SSW ewünschte gemäßigte Kleinschreibung nicht einigen können.

Es ist auch deutlich geworden, daß es den Gegnern der Rechtschreibreform nicht wirklich um die Schülerinnen und Schüler geht. Die Bemerkung „Umlernen ist schwieriger, als dazulernen,“ trifft meiner Ansicht nach den Nerv. Hier ist der Ausgangspunkt für die Aktivitäten der Gegner der Reform zu suchen. Die Reform, die zutreffend als „Reförmchen“ bezeichnet worden ist, beinhaltet Vereinfachungen. Die drastische Dezimierung der Kommaregeln beispielsweise, auf die verwiesen worden ist, wird die Zeichensetzung wesentlich vereinfachen.

Meiner Meinung nach wurde zu Recht die Auffassung vertreten, daß eine Entwicklung, nach der die Landesparlamente am Ende über Regeln beschließen müssen, das Dümmste sei, was sonst noch passieren könnte.

Der SSW lehnt den Gesetzentwurf der Volksinitiative „WIR gegen die Rechtschreibreform“ ab. Der Ausschußüberweisung stimmen wir selbstverständlich zu.

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