Präsemadiiling · 05.03.2012 Warnschussarrest produziert keine rechtschaffenen Bürger

Zum Beschluss der CDU-FDP-Koalition auf Bundesebene, einen bis zu vierwöchigen „Warnschussarrest“ für jugendliche Straftäter einzuführen, erklärt die Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Anke Spoorendonk:

„Der Warnschussarrest ist nicht dazu geeignet, straffällig gewordene Jugendliche von weiteren Straftaten abzuschrecken und sie zu resozialisieren. Wer junge Straftäter für einige Wochen mit anderen Kriminellen zusammensperrt produziert keine rechtschaffenen Bürger sondern befördert möglicherweise noch eine kriminelle Karriere.

Kriminelle Jugendliche lassen sich nur dann abschrecken, wenn das Risiko erwischt zu werden hoch ist und die Strafe der Tat auf dem Fuße folgt. Es muss also das Ziel sein, möglichst viele Straftaten zu entdecken und sie zügig gerichtlich zu ahnden. Dafür reicht das heutige Recht bereits aus. Eine konsequente Verfolgung von Jugendkriminalität erfordert deshalb kein härteres Strafrecht, sondern entsprechende Mittel im Landeshaushalt für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte.“

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