Rääde · Flemming Meyer · 12.12.2003 Wertgutachten Provinzial

Angesichts der damals bevorstehenden Umwandlung der Provinzial-Versicherungsgruppe in eine Aktiengesellschaft hatte sich der Landtag im Mai 2001 noch mal mit der im Jahre 1995 beschlossenen Übertragung der Provinzial-Versicherungsgesellschaft vom Land an den Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein beschäftigt. Es gab damals eine gewisse Unsicherheit darüber, ob der Landtag mit der Übertragung der Provinzial an den Sparkassen- und Giroverband auch eine spätere Umwandlung in eine Aktiengesellschaft zugestimmt hatte.

In einem interfraktionellen Antrag wurde deshalb formal festgestellt, dass der Landtag mit dem Beschluss zum Gesetz über öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten in Schleswig-Holstein auch gleichzeitig den Vertragsentwurf zur Übertragung der Provinzial-Versicherungsgesellschaft gebilligt hatte, worin auch eine spätere Umwandlung in eine Aktiengesellschaft vertraglich möglich gemacht wurde.

Gleichzeitig stellte der Landtag aber auch klar, dass ein etwaig erzielter Übererlös aus dem Verkauf der Aktien ganz an das Land abgeführt werden muss, soweit nicht Rechte der Altversicherten bestehen. Diese Frage ist nicht zuletzt deshalb von Brisanz, weil der Landesrechnungshof bereits in einer Stellungnahme 1994 empfohlen hatte, die öffentlich-rechtlichen Provinzial-Versicherungsanstalten vor der Übertragung auf den Sparkassen- und Giroverband in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln.

Es ist - glaube ich - unbestritten, dass diese Vorgehensweise die Erzielung eines Kaufpreises ermöglicht hätte, der erheblich höher gelegen hätte als der seinerzeit erzielte Kaufpreis von 245 Mio. DM. Die Landesregierung und die Mehrheit des Landtages haben damals anders entschieden. Dennoch wurden im Vertrag von 1995 in Paragraph 3, Absatz 3 die Rechte des Landes an einem erzielten Übererlös beim Aktienverkauf festgeschrieben.

Da die Umwandlung der Provinzial-Versicherungsgruppe in eine Aktiengesellschaft 2001 bevorstand, wurde die Landesregierung unter Punkt 3 des Antrages aufgefordert, zur Ermittlung des Wertes des in Rede stehenden Aktienpaketes der Provinzialversicherungen auf der Einholung eines unabhängigen Wertgutachtens zu bestehen. Denn die entscheidende Frage war und ist ja: Wie viel Geld steht dem Land eventuell zu? Denn der dem Land zustehende Teil eines möglichen Übererlöses bezieht sich ja auf den Wert der Provinzial zum Zeitpunkt der Übertragung. Dieser Wert ist nicht leicht zu ermitteln, und je mehr Zeit vergeht, je schwieriger wird es. Das Wertgutachten war also eine berechtigte Forderung des Landtages.

Die Provinzial-Versicherungsgruppe wurde im September 2001 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Dann haben wir im Mai 2002 von der Landesregierung zu wissen bekommen, dass sie der Aufforderung des Landtages nach Einholung eines unabhängigen Wertgutachtens nicht gefolgt ist, weil ein Verkauf der Aktien und somit ein möglicher Übererlös ja nicht stattgefunden hat. Der SSW hatte diese Vorgehensweise damals kritisiert.

Die Landesregierung und der Sparkassen- und Giroverband erklärten damals, dass die Aktien bisher nicht weiter verkauft wurden und es daher keinen Sinn machte, ein Wertgutachten zu erstellen, weil kein Übererlös im Sinne des Gesetzes entstanden ist.

Es ist richtig, dass auf einer Finanzausschusssitzung Anfang 2002 festgestellt wurde, dass das in Rede stehende Wertgutachten vor einer Fusion der Sparkassen- und Giroverbände Schleswig-Holstein und Niedersachsen erstellt werden sollte. Diese Fusion ist jetzt ja beschlossene Sache. Das Wertgutachten liegt aber immer noch nicht vor, weil die Regierung und der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein sich im Dezember 2002 in einer gemeinsamen Verständigung darauf geeinigt haben, dass erst ein Rechtsgutachten den Tatbestand eines Übererlöses, seine Ermittlung und die Bestimmung der Modalitäten feststellen soll.

Lange Rede kurzer Sinn: Der SSW kann sich dem Antrag der FDP anschließen – obwohl wir wie immer die Wortwahl etwas zu übertrieben finden – aber richtig ist, dass das Parlament an der Nase herumgeführt worden ist.

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