Rääde · Lars Harms · 19.05.2021 Wir wollen den Spielerschutz zielführend umsetzen

„Spielerschutz und Suchtprävention sind untrennbarer Teil der Gesundheitsvorsorge.“

Lars Harms zu TOP 21 - Erstellung eines Glücksspielsucht-Hilfeplans für Schleswig-Holstein (Drs. 19/2943)

Es ist nun zwei Monate her, dass eine Mehrheit im Landtag, den Glücksspielstaatsvertrag auf den Weg gebracht hat. Damit hat das Glücksspielwesen in Schleswig-Holstein ein umfassendes Regelwerk bekommen. Im Staatsvertrag geht es aber nicht nur um das Glücksspiel selbst, sondern vor allem auch um den Spielerschutz und die Prävention. Die SPD hat nun einen Antrag vorgelegt, der die Erstellung eines Hilfeplans für die Glücksspielsucht vorsieht. Aus Sicht des SSWs ist dies ein absolut sinnvolles Anliegen. 

Zur Erinnerung noch kurz: Ziel des Staatsvertrages ist es, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen. So steht es im Paragraf 1. Ich denke, dieses Ziel können und sollten wir als Landespolitik tatkräftig unterstützen. Und so verstehe ich den vorliegenden Antrag vom Kollegen Heinemann auch als eine Art Ergänzung zum Staatsvertrag. Ein Staatsvertrag kann und muss den rechtlichen Rahmen vorgeben. Wenn es um die praktische Umsetzung geht, dann kann die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den im Landtag vertretenden Fraktionen, einen wertvollen Beitrag zur praxisnahen und zielführenden Umsetzung dessen leisten. Genau hier setzt in meinen Augen auch der Antrag an. Es geht um die grundsätzlichen Fragen. Wie kann man mögliche Lücken in der Suchtberatung schließen? Welche Bedürfnisse haben die Angehörigen? Wie kann man möglicherweise die Zusammenarbeit mit den Fachkliniken intensivieren? Wie sieht es finanziell aus? Gibt es an der einen oder anderen Stelle eventuell noch Finanzierungbedarf, um die genannten Ziele erreichen zu können? 
Ein anderes Thema, das meiner Meinung nach noch zu wenig Berücksichtigung findet, ist das Thema Gesundheit und in diesem konkreten Fall die Suchtprävention als Unterrichtsinhalt in den Schulen. Ich glaube hier gibt es tatsächlich einen Anhaltspunkt, der weder im Staatsvertrag noch im vorliegenden Antrag angemessen Beachtung findet. Wie können wir Jugendliche und junge Erwachsene erreichen? Wie denken junge Menschen über Sucht und Glücksspiel? 

Ich denke, dies sind wichtige Fragen, um die Präventionsarbeit optimieren zu können. Dabei bin ich mir sicher, dass sich die Landesregierung ebenfalls über genau diese Fragen Gedanken macht. Ein entsprechendes Konzept kann diese Fragen noch einmal zusammenführen und zielführend erörtern. Was für die Landesregierung entscheidend sein kann und dabei zähle ich uns als Parlament einmal mit, ist es im Gespräch mit den Beteiligten zu bleiben. Ja, der Staatvertrag wurde hier im Haus beraten und ist, wie Sie wissen, beschlossen worden. Die eigentliche Arbeit, im Sinne des neuen Staatsvertrags und des Spielerschutzes, fängt dabei gerade erst an. Hier kann die Landesregierung die Weichen stellen. Aber auch wir als Landtagsabgeordnete, können auf Fragestellungen aufmerksam machen. Wir als SSW möchten sehr gerne, genau das auch tun. Ich kann mir da wirklich sehr viele Dinge vorstellen. Wie etwa ein Suchthilfegipfel oder eine Fachtagung im Ausschuss. Grundsätzlich muss es doch darum gehen, den Spielerschutz, wie er im Staatsvertag festgehalten ist, zielführend umzusetzen. Spielerschutz und Suchtprävention sind untrennbarer Teil der Gesundheitsvorsorge. Wie fragil und vor allem, wie wertvoll die Gesundheitsvorsorge für eine Gesellschaft ist, haben wir nicht erst im letzten Jahr gemerkt. Spielerschutz und Suchtprävention sollten ein natürlicher Teil der Gesundheitsvorsorge in Schleswig-Holstein sein.  Vor diesem Hintergrund können wir den vorliegenden Antrag der SPD unterstützen.

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