Speech · 21.05.2015 Wir wünschen großflächige Regelungen bei der Gentechnik

Flemming Meyer zu TOP 17 - Kein Flickenteppich in Deutschland beim Gentechnik-Opt-out

Nach jahrelangem Tauziehen wurde von der EU die sogenannte Opt-out Richtlinie erlassen, um künftig den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen, die in der EU zugelassen sind, in einzelnen Mitgliedsstaaten zu regeln. Damit wurde von Seiten der EU der Weg geebnet für nationale Anbauverbote oder Anbaubeschränkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen. 

Die Opt-out Regelung ist ein politischer Kompromiss, der auf EU-Ebene getroffen wurde. Für die einen ist es der große Wurf, für die anderen ein krummer Deal, der letztendlich mehr Gentechnik auf den Äckern zulässt. 

Richtig ist, die Entscheidung, ob der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zulässig ist, treffen die einzelnen Mitgliedsstaaten. Damit wurde die Selbstbestimmungshoheit der Länder gestärkt. Die entsprechende EU-Richtlinie muss nun in nationales Recht umgesetzt werden. Und damit sind wir beim vorliegenden Antrag.

Die Zuständigkeit für die Umsetzung in nationales Recht liegt beim Bundeslandwirtschaftsminister. Der Entwurf aus Haus von Christian Schmidt sieht nun vor, die Anbauverbote oder -beschränkungen den einzelnen Bundesländern zu überlassen. Begründet wird dies mit den unterschiedlichen Agrarbetriebsstrukturen und Anbaubedingungen der einzelnen Länder sowie des starken regionalen und/oder lokalen Bezugs der Opt out-Gründe, die am besten von den Ländern rechtssicher erfüllt werden können. So ist es auf der Homepage des Bundeslandwirtschaftsministeriums nachzulesen. Mit anderen Worten, die Länder kennen die konkreten Anbau- und Umweltbedingungen vor Ort besser als der Bund und können daher sachnäher und bürgernäher handeln. 

Im Prinzip befürworte ich durchaus eine solche Art der Aufgabenübertragung, weil es die Länder stärkt. In diesem Fall ist die Situation jedoch eine andere. Wenn es um Anbauverbote oder -beschränkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen geht, brauchen wir bundesweit rechtssichere Vorgaben. Die Übertragung der Verbotsentscheidung auf die Länder führt zu einem Flickenteppich der nicht gewollt sein kann, denn es ist davon auszugehen, dass es Bundesländer geben wird, die den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zulassen werden. Mit der Übertragung auf die Länder schaffen wir 16 unterschiedliche Entscheidungsmöglichkeiten – mit dem dazugehörigen Bürokratieaufwand. 

Je unterschiedlicher die Länder in dieser Sache agieren und je unterschiedlicher die Verbotsgründe sind, desto angreifbarer sind die Regelungen. Darin sehe ich die Gefahr vieler Rechtsstreitigkeiten. Denn ein klagewilliger Konzern würde sich auf jede Lücke stürzen und die Argumentationen der Länder gegeneinander ausspielen und vor Gericht anfechten. 

Eine bundesweit unterschiedliche Handhabung im Umgang mit GVO erhöht die Gefahr der Verunreinigung. Bundesländer die sich gegen den Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut entscheiden, können sich nicht gegen Verunreinigung wehren, wenn der Nachbar sich für den Anbau von GVO entscheidet. Pollenflug lässt sich nicht kontrollieren – auch nicht über Ländergrenzen hinweg. Gentechnik in der Landwirtschaft findet eben nicht in einem geschlossenen System statt - es sind Freilandversuche oder Freilandaussaaten. 

Der größte Teil unserer Landwirte will gentechnikfrei bleiben. Diese Wahlfreiheit müssen wir akzeptieren. Sie ist aber in dem Augenblick genommen, sobald der Nachbar nicht mitspielt und es zu einer unkontrollierten Ausbreitung kommt. Mit anderen Worten: Es gibt kein harmonisches Nebeneinander. 

Der Schutz der Landwirte die gentechnikfrei bleiben möchten - und letztendlich auch der Schutz der Verbraucher - erfordern großflächige Regelungen, die den Anbau verbieten. Nur so minimieren wir die Gefahr der unkontrollierten Verbreitung gentechnisch veränderter Organismen. 

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