Rääde · Lars Harms · 24.03.2022 Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden

„Die Schwächsten am Wohnungsmarkt haben von der Landesregierung wenig bis gar nichts zu erwarten.“

Lars Harms zu TOP 35 - Kurzfristig bezahlbares Wohnen ermöglichen (Drs. 19/3712)

Fakt ist, noch nie war Wohnen so teuer wie jetzt. Bau-, Reparatur- und Energiekosten aber auch die Nebenkosten steigen in die Höhe. Und die Mieten steigen sowieso für viele ins Unermessliche.
Immer weniger Menschen können sich deshalb lebenswerten Wohnraum leisten. Das kann so nicht sein. Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden. Eine gute preiswerte Wohnung ist ein Menschenrecht! Das Land muss deshalb den Kommunen in Schleswig-Holstein dabei helfen, mehr öffentlichen, sozialen Wohnraum zu schaffen. 

Aber die Kommunen brauchen auch mehr Befugnisse, um bei widrigen Wohnverhältnissen eingreifen zu können. Denn leider gibt es auch bei uns im Land viele Wohnungen in einem erbärmlichen Zustand, der mit Wohnen nicht mehr viel gemein hat. Wir als SSW wollen daher ein Wohnraumschutzgesetz einführen, damit Kommunen bei genau solchen beschämenden Wohnverhältnissen, sofort einschreiten können. Die Menschen, die in solchen Wohnungen leben, haben eine echte Unterstützung verdient. Dies könnten die Kommunen übernehmen und somit für die Betroffenen das Leben wieder lebenswert machen. Jetzt sind den Kommunen aber die Hände gebunden und die Menschen haben kaum eine Chance, solchen unzumutbaren Wohnbedingungen zu entfliehen. Und das nur, weil sich die Jamaika-Koalition bisher einem Wohnraumschutzgesetz verschlossen hat! So werden die Leute alleine gelassen. Das kann doch nicht sein!
Was wir auch dringend brauchen, ist die Möglichkeit eine Fehlbelegungsabgabe erheben zu können, wenn gut situierte Menschen in Sozialwohnungen leben. Mit den gewonnenen Einnahmen können dann zusätzliche Sozialwohnungen geschaffen werden. So würde der Wohnungsmarkt entlastet und gleichzeitig auch so ein bisschen mehr soziale Gerechtigkeit am Wohnungsmarkt geschaffen. Wir haben das vorgeschlagen und Jamaika hat das abgelehnt. Das Nachsehen haben die, die dringend auf günstigen Sozialwohnraum angewiesen sind!

Zudem braucht es weitere Maßnahmen, um den Mietenanstieg zu stoppen, auch für Mietobjekte ohne Sozialbindung. Wir fordern eine Mietpreisbremse!  Sie wirkt als Linderungsmaßnahme bei Umzügen und Wiedervermietung. Hier muss es klare Regeln geben, was den Mietpreis angeht. Eine weitere Maßnahme, die über den Wechsel von Mietern hinausgeht ist die Kappungsgrenze. Sie schreibt vor, dass Mieterhöhungen innerhalb von drei Jahren maximal 15% betragen dürfen. Derzeit können es bis zu 20 % sein. Wer kann dies denn noch bezahlen? Über die Einführung von Mietpreisbremse und Kappungsgrenze kann man nicht ernsthaft noch diskutieren. Beides muss kommen, und zwar schnell!
Das Glück, endlich eine passende preiswerte Wohnung gefunden zu haben, dreht sich schnell ins Gegenteil, wenn erst einmal jede Menge Mieterhöhungen aufgelaufen sind. So etwas ist unerträglich für die vielen Menschen im Land, die auf Grund ihrer hohen Mieten, jeden Euro zwei Mal umdrehen müssen. Insbesondere die Schwächsten am Wohnungsmarkt haben von der Landesregierung wenig bis gar nichts zu erwarten. In den vergangenen fünf Jahren ist nicht viel passiert. Dabei drängt die Zeit. Wohnen lässt sich nicht aufschieben. Die Menschen in Schleswig-Holstein brauchen jetzt bezahlbaren Wohnraum und eine faire Chance auf dem Wohnungsmarkt. 
Es braucht genau diese eben beschriebenen, vielschichtigen Maßnahmen, um schnell für spürbare Entspannung zu sorgen. Lassen sie uns deshalb schnell einen Beschluss fassen, damit die Mieten in Schleswig-Holstein noch bezahlbar bleiben! 

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