Rääde · Flemming Meyer · 17.11.2000 Zukunft der Weiterbildung in Schleswig-Holstein

Wir sind nicht nur auf dem Weg in eine Informations- und Kommunikationsgesellschaft, wie in diesem Hause schon vielfach erörtert wurde. Schleswig-Holstein und der Rest der Welt befinden sich am Anfang des 21. Jahrhunderts auch auf dem Weg zu etwas, was man als Wissensgesellschaft bezeichnet hat. Das Wissen in allen Gebieten wächst explosiv – nicht zuletzt auch Dank der Technik – und das stellt uns vor neue Herausforderungen. Was heute zur Bewältigung des Lebens und des Berufs an Wissen ausreicht, kann morgen schon überholt sein. Deshalb muss eine Kultur des beständigen Lernens begründet werden, die in dieser Form noch nicht vorhanden ist. Vor diesem Hintergrund ist es begrüßenswert, dass wir uns heute auf der Grundlage des Berichts zur Zukunft der Weiterbildung damit befassen können, welchen politischen Rahmen wir für die Weiterbildung haben wollen. Der Bericht der Landesregierung gibt uns ein Gesamtbild des Problems Weiterbildung in Schleswig-Holstein. Ich kann in der Kürze der Zeit hier nur auf einige Aspekte eingehen. Ich erwarte, dass wir das Thema im Bildungsausschuss gründlicher erörtern können.

Die Landesregierung hat vor 12 Jahren eine Weiterbildungskommission berufen, in der die beteiligten Institutionen und Verbände die Landesregierung in Fragen der Weiterbildung berät. Das war eine gute Idee. Allerdings hat sich in den letzten Jahren auch deutlich gezeigt, dass ein vierzigköpfiges Gremium zu groß ist, um effektiv zu arbeiten. Deshalb begrüßen wir, dass die Kommission selbst angeregt hat, die Mitgliederzahl zu halbieren. Wir hoffen, dass weitere Verbesserungen folgen; u. a. wäre es wünschenswert, dass die Empfehlungen der Kommission auch in der Öffentlichkeit besser wahrgenommen werden.

Wir begrüßen, dass die Landesregierung Zielvereinbarungen mit dem Landesverband der Volks-hochschulen abschließen will. Wir hätten uns sogar gewünscht, dass man in dieser Frage schon weiter wäre. Es gibt es leider noch einiges zu tun.
Diese Zielvereinbarungen werden noch wichtiger angesichts der Tatsache, dass wir in Schleswig-Holstein kein Weiterbildungsgesetz haben – und so schnell wohl auch keines bekommen werden. Wir haben ein Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz, dazu steht der SSW. Die zentrale Frage heißt aber: Wenn dieses weiterhin die wichtigste rechtliche Grundlage der Weiterbildung in Schleswig-Holstein sein soll, wie soll es dann in eine breiter angelegte Konzeption der Weiterbildung eingearbeitet werden? Der letzte Bericht über das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz belegt, dass es an der Zeit ist, sich mit eben dieser Frage auseinander zu setzen.

Ein anderer wichtiger Punkt sind die Weiterbildungsverbünde. Sie sind Grundpfeiler der Weiterbildung in den Regionen. Hier gibt es eine positive Entwicklung, die wir konstruktiv und kritisch begleiten müssen.

Der SSW hinterfragt seit Jahren die Gewichtung zwischen beruflicher und allgemeiner Weiterbildung. Wir tun dieses in dem Bewusstsein, dass Weiterbildung nicht nur formelle berufliche Qualifikation ist. Man lernt für’s leben, und nicht nur für’s Berufsleben. Sicherlich ist die lebenslange Qualifizierung für den Beruf heute wichtiger denn je und muss eine hohe politische Priorität haben. Das ändert aber nichts daran, dass auch andere Aspekte der Weiterbildung wesentlich sind. Das Erlernen von Kulturtechniken, die persönliche Sinnfindung und die Förderung kreativer Fähigkeiten sind ebenfalls wichtige Dinge, die Weiterbildung leisten kann – und muss. Diese Aspekte werden in der Einleitung des Berichts kurz aufgegriffen. Allerdings spiegeln sie sich bisher zu wenig in der Weiterbildungspolitik des Landes wider.

Schließlich hätten wir uns noch gewünscht, dass die Landesregierung im Bericht die finanzielle Situation erörtert hätte. Wie sich die Landesregierung die finanzielle Ausstattung des Weiterbildungsbereichs in Zukunft vorstellt, wird sie uns hoffentlich im Ausschuss verraten.

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