Rääde · Flemming Meyer · 16.12.2011 Zwölf Jahre Bologna-Prozess

Die Landesregierung betrachtet die Einführung der neuen Studienstruktur „als weitgehend erfüllt“. Das sehen wir ähnlich. Wir müssen aber feststellen, dass weiterhin Schwierigkeiten bei der Umsetzung bestehen und der Bologna-Prozess weit mehr ist als die Einführung des zweistufigen Studiensystems.

Die Landesregierung hat Kritikpunkte an der Umsetzung erkannt und Veränderungen vorgenommen. Der Hochschulpakt II weist in die richtige Richtung. Erfreulich ist zudem das fraktionsübergreifende Einvernehmen, bei uns keine Studiengebühren einführen zu wollen.

Viele Maßnahmen für den Bachelor greifen noch nicht. So ist internationale und kulturelle Mobilität für viele Studierende kaum machbar. Wie einer aktuellen Untersuchung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu entnehmen ist, sind sie nach wie vor durch zu viele Einzelprüfungen und unklare Prüfungsanforderungen einem enormen Leistungsdruck ausgesetzt. Wenn sich dann noch die Hochschulen im ersten Studiengang fachlich spezialisieren und bei der Anerkennungspraxis auf die Bremse treten, dann kann aus Mobilität schnell Stillstand werden. Ob die sogenannten Mobilitätsfenstern für Auslandsaufenthalte greifen, oder die Bachelor-Studierenden im Dunkeln sitzen bleiben, muss sich noch herausstellen. Weitere Hemmnisse stellen die Akzeptanzprobleme des Bachelor auf dem Arbeitsmarkt, die Einführung des Numerus Clausus beim Master-Übergang und der Mangel an Master-Studienplätzen dar. Darauf hat wiederholt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hingewiesen.

Für ein Lehramt ist der Bachelor als Abschluss nicht ausreichend und muss durch den Master ergänzt werden. Das sieht die Landesregierung genauso. Lehrerinnen- und Lehrerberufs schulart-spezifische pädagogische Studieninhalte werden erst im Master-Studium vermittelt. Schlicht inakzeptabel sind hingegen ihre Bemerkungen, die Studierenden hätten sich diesbezüglich über das Studium und Berufmöglichkeiten zu informieren - sie selbst müsse aber keine weiteren Maßnahmen ergreifen.

Zweifellos stellt etwa die an der Uni Flensburg praktizierte Kombination aus Bachelor of Arts und Education eine gute Lösung dar, weil sie Lehrer kompatibel ist und ohne Universitätswechsel zum Master führt. Anders die Situation der Studierenden an der Muthesius Kunsthochschule in Kiel, die ihren Master in einem Dreischritt-Studiengang - Lehramt / Studium der Kunst / Lehramt - an zwei Universitäten erwerben müssen. Ob die „Hamburger Lösung“ ein gangbarer Weg ist, bei der Kunst- und Lehramtsstudium „an einem Strang“ vermittelt wird, wäre zu prüfen. Auf jeden Fall macht das Beispiel die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen durch die Landesregierung deutlich.

Nun ein Aspekt, der in der Anfrage der LINKEN zu kurz kommt. Im Bologna-Prozess ist lebenslanges Lernen als umfassende Strategie inbegriffen, wobei auch die Bildungsmobilität von beruflich Qualifizierter zu fördern ist. Damit ist die Öffnung der Hochschulen und die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und wissenschaftlicher Bildung angesprochen.

Dass die Arbeitswelt flexiblere Bildungsbiographien erfordert, wird von der Landesregierung anerkannt. Es existiert eine Regelung für den Master, die den Zugang mit einer Eingangsprüfung ermöglicht. Für den Bachelor ist eine ähnliche Lösung anzustreben. Generell muss die Anerkennung beruflich erworbener Kompetenzen auf ein Hochschulstudium genauso selbstverständlich werden wie die Anerkennung wissenschaftlich erworbener Fähigkeiten auf den beruflichen Werdegang. Bei dieser vom Verdi -Bundesvorstand aufgezeigten Perspektive, könnte auch in Schleswig-Holstein vor dem Hintergrund des demographischen Wandels den veränderten betrieblichen Qualifikationserfordernissen entsprochen und die Studierneigung von Menschen mit Berufserfahrung gefördert werden.

Insgesamt darf sich die Landesregierung insbesondere beim Bachelor nicht aus der Verantwortung stehlen. Und sie wird begreifen müssen, dass es beim lebenslangen Lernen kein „Zurücklehnen“ geben kann - ob es ihr nun gefällt oder nicht.

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