Press release · 30.04.2004 AIDS-Zuschüsse für Flensburg werden nicht gekürzt

Der Landtag hat heute beschlossen, dass die AIDS-Vorbeugung und -Beratung in Flensburg weiterhin den vollen Landeszuschuss erhalten soll. Das Sozialministerium hatte seine Zuschüsse um 40 Prozent – von 54.120 auf 33.000 Euro jährlich – kürzen wollen. Diese Absicht hat der Landtag jetzt mit den Stimmen von SSW, SPD, Grünen und FDP ge­stoppt. Die Regierungsfraktionen hatten sich einem entsprechenden SSW-Antrag angeschlossen.

„Die Landesregierung beabsichtigt leider, sich teilweise aus der Verantwor­tung zurückzuziehen. Zukünftig will das Ministerium einen Ersatz für die Aids-Hilfe Flensburg nur noch mit 33.000 Euro jährlich fördern, obwohl im Haus­haltsjahr 2004 eine Förderung von Prä­vention und Beratung in Flensburg mit 54.120 Euro vorgese­hen ist. Diese außer­planmäßige Kürzung um 40 Prozent ist nicht akzeptabel“, sagte die Flensburger SSW-Abgeordnete Silke Hinrichsen in der heutigen Landtagsdebatte.

Die sozialpoliti­sche Spre­cherin der SSW-Land­tags­gruppe kritisiert, dass die Landesregierung bisher darauf beharrt, dass ein neues Beratungsangebot im Gesundheitshaus der Stadt eingerichtet werden muss: „Wir haben in Schleswig-Holstein gute Erfahrungen mit freien Trägern in der AIDS-Hilfe gemacht. Die freie Trägerschaft hat sich bewährt und darf eben so wenig wie die Förderung grundsätzlich in Frage gestellt wer­den. Bei der AIDS-Hilfe Flensburg geht es um mögliche Verfehlungen bei einem Verein, die Gegen­stand staatsanwalt­schaft­licher Ermittlungen sind. Dafür dürfen weder die HIV-Positiven in Flensburg noch andere freie Träger bestraft werden.“

Silke Hinrichsen kündigt an, dass sie jetzt auf eine schnelle Um­setzung des Beschlusses drängen wird: „Wir werden jetzt darauf achten, dass im Interesse der betrof­fenen HIV-Positiven und -Gefährdeten so schnell wie möglich wieder ein gutes psychosoziales Beratungsangebot in Flensburg zur Verfügung steht.“

Der Landtag hat beschlossen, dass Landeszuschüsse, die für die „AIDS-Hilfe Flensburg e. V.“ vorgesehen waren, ungekürzt für ein neues Angebot zur Verfügung stehen müssen. Außerdem wird das Sozialministerium aufge­fordert, dem Wunsch der Stadt Flens­burg zu akzeptieren, das neue Bera­tungs­angebot nach Möglichkeit wieder mit einem freien Träger aufzubauen. Das Sozialministerium hatte verlangt, dass ein solches Angebot bei der Abteilung Gesundheitsdienste der Stadt Flensburg angebunden werden sollte.

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