Tale · Flemming Meyer · 13.12.1996 Arbeitnehmerentsendegesetz

Mit dem Entsendegesetz des Bundes sollte erreicht werden, daß sich die Tarifpartner des Baugewerbes auf einen verbindlichen Mindestlohn einigen. Daß die erzielte Einigung nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde, hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände verhindert. Der vereinbarte Mindesttarif war in ihren Augen zu hoch. Sie hegen die Befürchtung, daß Beschäftigte in anderen Branchen ebenfalls höhere Mindestlöhne verlangen könnten. Diese Begründung ist unsinnig, denn die Vereinbarung wäre nur zwischen den Tarifparteien des Baugewerbes verbindlich.

Auf Bundesebene will die SPD nun offenbar erreichen, daß eine gesetzliche Regelung getroffen wird, die inhaltlich der Einigung der Tarifparteien entsprechen soll.
Der SSW hält eine solche gesetzliche Lösung für bedenklich. Wir sehen hierin einen Angriff auf die Tarifautonomie. Wir meinen, daß mit Volldampf am Zustandekommen einer verbindlichen Einigung gearbeitet werden muß, damit das Lohndumping endlich gestoppt wird.

Daß die F. D. P. - Fraktion nicht beabsichtigt, die Arbeitnehmer zu unterstützen, ergibt sich aus ihrem Änderungsantrag. Der F. D. P. geht es darum, daß der freie Wettbewerb nicht beschränkt wird. Da macht der SSW nicht mit.

Was können wir für unser Baugewerbe tun? Wir haben eine unbefriedigende Situation, weil immer mehr ausländische Arbeitskräfte hier zu absoluten Dumping-Löhnen eingesetzt werden. Dadurch verlieren unsere inländischen Arbeitnehmer zunehmend ihre Arbeitsplätze. Die Arbeitslosigkeit führt wiederum zu Mehrausgaben der Arbeitslosenversicherungen, zu Ausfällen in der Rentenversicherung und zu Steuermindereinnahmen. Diese Entwicklung muß gestoppt werden. Dieses Ziel erreichen wirch nicht durch einen Bericht.

Die Dinge sind im Moment in Bewegung. Einige Mitglieder werden die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände jetzt im Protest verlassen. Im Baugewerbe könnte es zu einer Lösung kommen, ehe uns noch ein Bericht vorläge, der dann überflüssig geworden und gleichzeitig eine unnötige Geldausgabe wäre. Außerdem würde ich gerne wissen, was der Zweck eines Berichts sein soll, der eine unveränderte Situation im Schleswig-Holsteinischen Baugewerbe beschreibt. Der SSW würde die Frage der Notwendigkeit der Erstellung eines Berichts deshalb gerne im Ausschuß erörtern. Wir unterstützen jedoch die Resolution.

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