Tale · Flemming Meyer · 22.03.2012 Bericht Sachstand Schulsozialarbeit

Das Gute an dem vorliegenden Bericht ist, dass er zur begrifflichen Klarstellung dieses Aufgabenfeldes beiträgt. Wie der Bericht ausführt, haben wir es mit der Schnittstelle von Schule und Jugendhilfe zu tun und mit dem Ziel, die notwendige Kooperation von Jugendhilfe und Schule vor Ort zu stärken. Diese Arbeit, auch das gehört zur Wahrheitsfindung dazu, ist in den Kreisen und kreisfreien Städten bisher sehr unterschiedlich gelaufen. Aus Sicht des SSW gibt es daher auch keinen Grund, daran herum zu mäkel, dass die Angebote der kommunalen Träger seit dem Doppelhaushalt 2011/2012 durch eine Landesförderung von Schulsozialarbeit ergänzt wird. Wie der Bericht ausführt, ist das Geld bestimmt „für die Erstattung von Maßnahmen der Schulsozialarbeit, Zuwendungen an öffentliche Träger sowie Regiekosten“.

Hervorgehoben wird die ergänzende Förderung von Projekten in Höhe von 2,5 Mio. Euro. Parallel fördert das Land die „Kooperation von Jugendhilfe und Schule“, Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit „von Schule und Schulsozialarbeit“ und kofinanziert das „Handlungskonzept Schule und Arbeitswelt“. Hinzu kommen nun die Bundesmittel für Schulsozialarbeit mit mehr als 13 Millionen Euro, die den Kreisen als Teil des Bildungs- und Teilhabepaketes bis 2013 für neue Projekte zur Verfügung stehen. Was wir haben, sind also mehrere Landestöpfe und einen Bundestopf, aus denen Projekte finanziert werden können. Was wir nicht haben, ist ein schlüssiges Konzept der Landesregierung, in dem alle Mittel gebündelt und anhand nachvollziehbarer Kriterien in den Kreisen eingesetzt werden könnten. Bei der Umsetzung bleiben die Akteure weitgehend sich selbst überlassen.

In Nordfriesland etwa, wurden mit den bereits seit dem Schuljahr 2009/2010 bestehenden Modellprojekten wie in Leck oder Husum sehr positive Erfahrungen gemacht. Das haben uns Vertreter des Kreises und der Stadt Husum bestätigt. Die neuen Fördermittel werden in das Projekt „Jugendsozialarbeit in Schulen“ integriert und damit aufgestockt. Für 2012 rechnet der Kreis damit, dass die meisten Schulen mit Schulsozialarbeit ausgestattet sein werden. Die Schulsozialarbeiter werden dabei von einem freien Träger der Jugendhilfe angestellt, die Schulträger tragen 50% der Kosten. Und soweit ist der in Nordfriesland praktizierte „Schulraum-Ansatz“ ein Beispiel für eine gute, vernetzte, präventive Schulsozialarbeit. Insofern ein gutes Beispiel dafür, dass Kreise ihre Spielräume nutzen.

Gleichzeitig ist festzustellen, dass des es an einigen Stellen hakt: Dass aus organisatorischen Gründen, aus Verwaltungsinteresse oder aufgrund der politischen Mehrheitsverhältnisse einige Abläufe nicht konkretisiert werden oder intransparent ablaufen und die Mittelvergabe ins Stocken gerät. Nicht überall scheint die Erkenntnis angekommen zu sein, dass gute Schulsozialarbeit später Mittel in der Jugendhilfe und in den Schulen einspart. Wir erwarten, dass die Vorgaben der Landesregierung genau hier ansetzen. Fakt ist aber: Der Bericht gibt keine Antwort darauf, wie es konkret weiter gehen wird. Nach einer Evaluierung soll die weitere Förderung „vom Ergebnis und von der Höhe der künftig verfügbaren Mittel“ abhängen und CDU-FDP hätten sich verständigt, „den Haushaltsansatz für 2013 und 2014 jeweils um 3 Mio. Euro auf dann 4,7 Mio. Euro jährlich zu erhöhen“. Darüber hinaus strebt die Landesregierung an, „Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds für Schulsozialarbeit einzuwerben“ um für den Fall vorzusorgen, „dass die bis 2013 befristete Bundesfinanzierung nicht oder in geringem Umfang fortgeführt wird“. Noch unkonkreter geht es wohl nicht! Wenn es um das Kindeswohl geht, dann muss mehr Fleisch an den berühmten Knochen: Weg von der Projektarbeit hin zur Verstetigung der Maßnahmen. Das gibt Trägern Planungssicherheit und den Schulen eine Perspektive.
Daher fordert der SSW: Es muss eine von Land, Kreisen und Gemeinden getragene Evaluierung geben. Die Finanzierung der Schulsozialarbeit muss über den Verbleib der „demographische Rendite“ im Bildungssystem erfolgen und im Schulgesetz verankert werden.

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