Press release · 15.11.2023 Bundesverfassungsgerichtsurteil: Northvolt und Klimaschutz sind keine Notlagen!

Mit dem Nachtragshaushalt 2021 hat die Bundesregierung ungenutzte Corona-Notkredite für den Klimaschutz umgewidmet. Doch das ist verfassungswidrig, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jetzt klargestellt. Notkredite seien zweckgebunden, durch eine Umschichtung für andere Zwecke würde die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse ausgehebelt. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SSW-Fraktion im Kieler Landtag, Lars Harms:

Diese Gerichtsentscheidung dürfte auch unserer Kieler Landesregierung die Blässe ins Gesicht treiben. Denn die steckt in einer ähnlichen Problematik, nachdem sie gemeinsam mit der SPD beschlossen hat, die Ansiedlung von Northvolt in Heide aus Mitteln des Ukraine-Notkredits zu fördern.
Dass eine Batteriefabrik unabwendbare Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine abzumildern vermag, hat uns schon damals nicht überzeugt. Eine Firmenansiedlung ist schließlich keine Notlage. CDU, Grüne und SPD hatten seinerzeit alle Bedenken in den Wind geschlagen, doch spätestens jetzt sollte auch ihnen aufgegangen sein, dass unsere Warnungen vor einem Verfassungsbruch richtig waren.
 
Seit heute ist klar, dass der Bildung von Sondervermögen außerhalb der Schuldenbremse sehr enge Grenzen gesetzt sind. Hier gilt das klare Prinzip des engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs zwischen der Kreditaufnahme und den Maßnahmen zu Bewältigung der Notsituation.
Die akute Notlage muss quasi für ein Ereignis in einem Jahr festgestellt werden. Und Mittel aus einem Notkredit dürfen dann nur für Maßnahmen eingesetzt werden, die unmittelbar geeignet sind, die Auswirkungen dieser Notlage aufgrund des Ereignisses abzumildern. 
Vorratsbeschlüsse über längere Perioden sind hingegen unzulässig. Und damit dürfte nicht nur die Förderung der Batteriefabrik aus dem Ukraine-Notkredit, sondern auch der Vorschlag der SPD für ein Klima-Sondervermögen Makulatur sein. Denn Maßnahmen zur Bewältigung der Klimaveränderungen müssen in Zukunft aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Und hier ist vor allem der Bund gefragt.

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