Press release · 21.07.2015 Das Bundesverfassungsgericht hat ein Vernunftswort gesprochen

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld erklärt der sozialpolitische Sprecher des SSW im Landtag, Flemming Meyer:

Das Betreuungsgeld ist das Ergebnis einer politischen Denke, die noch im vorletzten Jahrhundert verhaftet ist. Nun hat das Bundesverfassungsgericht ein Vernunftswort gesprochen und die Herdprämie da hin befördert, wo sie hingehört: In die Tonne.  

Die Bundesregierung sollte die nun freiwerdenden Mittel in die Verbesserung der Kinderbetreuung investieren. Dort wäre das Geld nicht nur besser aufgehoben – Schleswig-Holstein macht es vor - der Bund könnte auch zeigen, dass es wirklich um das Wohl der Kinder geht statt um das Abnicken hanebüchener Prestigeprojekte der CSU.

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Pflegende Angehörige leisten den Mammutanteil der häuslichen Pflege. Häufig reduzieren sie dafür ihre Arbeitszeit oder geben den Job ganz auf, wodurch ihre finanzielle und soziale Absicherung bröckelt. Die SSW-Fraktion fordert die Landesregierung mit einem Antrag (Drucksache 20/4772) auf, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern und pflegende Angehörige zu stärken. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende, Christian Dirschauer:

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