Tale · Lars Harms · 24.02.2017 Die Erfolgsbilanz der jetzigen Regelung ist leider gering

Rede zu Protokoll gegeben.Lars Harms zu TOP 42 - Gemeinnützigkeit von Bürgerfunk-initiativen anerkennen

Ich bin sicher, viele von Euch kennen das: 

Die Flatrate des Mobiltelefons ist aufgebraucht, das Internet wird zur Geduldprobe. Das nächste W-Lan: meilenweit entfernt. 

Da wünscht man sich nach Flensburg, Kiel oder Helgoland, wo Ehrenamtliche seit Jahren daran arbeiten, Bürgernetze zu etablieren und allen Menschen in der Stadt einen kostenlosen Internetzugang zu ermöglichen.  

Doch Bürgernetze sind nichts, was mal so eben entsteht. Der Aufbau des Gratis-Internets erfordert Hardware und technisches Know How. Vor allem aber freiwillige Bürger, 

die bereit sind, ihren Internetzugang mit anderen Menschen zu teilen und auch noch die Kosten dafür übernehmen. 

Schön blöd, würde der Pfennigfuchser sagen. Doch weit gefehlt. Ich meine, das ist gelebte Gemeinnützigkeit aus dem Bilderbuch – von Bürgern für Bürger. Und genau um diese Frage geht es in dem vorliegenden Antrag: 

Das Bundesfinanzministerium hat die generelle Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Bürgernetzen abgelehnt. Herrn Schäuble sind die Erfolgsaussichten der Telekom wichtiger als das inklusive und noble Konzept, das hinter dem Freifunk steckt. 

Die obersten Finanzbehörden der Länder müssen also im Einzelfall entscheiden, ob ein Freifunk-Verein gemeinnützig ist wird und Spendenbescheinigungen ausstellen darf. 

Die Erfolgs-Bilanz ist leider gering. Viele Finanzbehörden betrachten den Aufbau der Netz-Infrastruktur als das vorrangige Ziel der Vereine. Sie diene aber vor allem den teilnehmenden Mitgliedern und nur in zweiter Linie der Allgemeinheit.  Schließlich können die Mitglieder frei entscheiden, wie viel Bandbreite sie anderen Nutzern zur Verfügung stellen. Damit sei Freifunk vor allem eigenwirtschaftlich ausgerichtet und eben nicht gemeinnützig. 

Für uns vom SSW ist dieses Argument zwar zu kurz gesprungen, aber auch nicht zu unterschätzen. Wenn Freifunk in den § 52 Absatz 2 der Abgabenordnung aufgenommen werden soll, dann sollten wir diese Argumentation besser widerlegen, als es der Rot-Grüne Bundesratsantrag aus Nordrhein-Westfalen und Thüringen vermag. Aber das kann man sicherlich noch in der Bundesratsdebatte nachholen. 

Für uns als SSW ist klar, Vereine die Freifunk zur Verfügung stellen arbeiten auch gemeinnützig und deshalb haben wir Sympathie dafür, die Vereine zu gemeinnützigen Vereinen zu erklären.

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