Speech · 22.09.2016 Die Wahl durch den Landtag gewährt Unabhängigkeit der Verfassungsrichter

Lars Harms zu TOP 16 - Landesverfassungsgericht

„Wir bekommen eine Regelung aus einem Guss, die die Unabhängigkeit der Richter unterstreicht und gleichzeitig das Verfahren einfacher macht.“

Inzwischen ist es normal, dass auch Schleswig-Holstein ein Landesverfassungsgericht hat. 

Seit 2008 gibt das Land seine verfassungsrechtlichen Fragen nicht mehr an das Bundesverfassungsgericht weiter, sondern es werden hiesige Strukturen genutzt. Das diente der Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Weitreichende und gute Entscheidungen, nicht zuletzt die Neuwahl des Parlamentes aufgrund des unzureichenden Ausgleichs der Überhangmandate, nahmen ihren Anfang in einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes. Das Gericht leistet hervorragende Arbeit und hat sich darum einen festen Platz in unserem Land erobert. Der Landtag ist dem Landesverfassungsgericht in Schleswig tief verbunden. 

Fraktionsübergreifend haben wir einige Änderungen vorgeschlagen; auch um den Bundes-Regelungen zu entsprechen. Dabei bleiben wir dem Grundsatz treu, dass Verfassungsrichterinnen und –richter von einer Zweidrittelmehrheit des Landtages gewählt werden. Die Parteien sind auf diese Weise zu Verhandlungen und Kompromissen gezwungen. Keine Mehrheit kann ihren Kandidaten einfach so durchsetzen. Somit wird sich auch nie eine politische Richtung in der Besetzung der Richterstellen alleine durchsetzen. Man ist immer wieder auf einen politischen Kompromiss angewiesen und hier zeigt sich, dass ein Kompromiss nichts Schlechtes ist, sondern das Wesen der Demokratie an sich. Von diesem Grundsatz bin ich überzeugt. Und deshalb werden wir von bestehenden verfahren auch nicht abweichen! Gerade das, diese Art der Wahl durch den Landtag, ist allerdings den Piraten ein Dorn im Auge. Die Wahl durch den Landtag ist aber das einzige Verfahren, das eine politische und eine innere Unabhängigkeit gewährt. Diese Unabhängigkeit wird durch das neue Verfahren weiter gestärkt werden.

Indem wir die Wahlzeit auf zwölf Jahre verlängern, setzen wir die Verfassungsrichterinnen und – richter in Zukunft keiner Wiederwahl nach 6 Jahren aus. Die Richterinnen und Richter sind unabhängig und dadurch dass wir auch in der Mitte ihrer Amtszeit keine Wiederwahl mehr vornehmen müssen, wird ihre formale Unabhängigkeit noch größer. Diese Reform erscheint aus diesem Grund schon fast überfällig. Darüber hinaus ist eine zwölfjährige Amtszeit absehbar und endlich, so dass eine Neubesetzung des Sitzes als auch eine Neuorientierung des Richters bzw. der Richterin noch möglich ist. Eine Wiederwahl soll es nicht mehr länger geben. Die Kompetenz des Verfassungsgerichts kann sich auf diese Weise aber eben auch ständig erneuern.

Wir bekommen somit eine Regelung aus einem Guss, die sowohl die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter unterstreicht und gleichzeitig das Verfahren einfacher macht.

Weitere Artikel

Speech · Christian Dirschauer · 16.10.2025 Wir entwickeln die Grundlagen unseres Zusammenlebens weiter

„Erstens: Das Land schützt die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger…Zweitens: Kinderrechte…Wer heute Kindern eine Stimme gibt, stärkt die Demokratie von morgen…Drittens: Dass im Entwurf nun das kulturelle Erbe, insbesondere das der nationalen Minderheiten und Volksgruppen sowie der jüdischen Kultur, unter den Schutzauftrag des Landes gestellt wird, ist ein großer Fortschritt.Viertens: Mit der Einführung der Verfassungsbeschwerde sagen wir als Land: Wir trauen unseren Bürgerinnen und Bürgern zu, ihre Rechte selbst in Anspruch zu nehmen.“

Weiterlesen

Speech · Sybilla Nitsch · 16.10.2025 Wir wollen eine echte grüne Wasserstoffwirtschaft

„Was aber nicht geht, wirklich gar nicht, ist Greenwashing von Wasserstoff. Und genau das ist es, was passiert, wenn die FDP von CO2-Projekten unter dem Meer spricht. Wir produzieren grauen Wasserstoff, verpressen das CO2 und nennen ihn dann blauen Wasserstoff. Und dann tun wir alle so, als wäre das eine saubere Lösung. Ist es aber nicht!“

Weiterlesen

Speech · Dr. Michael Schunck · 16.10.2025 Der Klinik-Atlas steht für Transparenz und Klarheit

„Generell ist zu beobachten, dass der Klinik-Atlas offenbar eine Lücke schließt. Er ist transparent und vor allem unabhängig. Das ist wohl vielen Trägern ein Dorn im Auge. Bedauerlicherweise hört die Bundesgesundheitsministerin diesen Lobby-Gruppen sehr gut zu. Nach Presseberichten ist die Projektgruppe eingestellt worden; und zwar rückwirkend zum Sommer. Das ist ein Rückschritt und ein Schlag ins Gesicht mündiger Patientinnen und Patienten“

Weiterlesen