Press release · 10.05.2000 Einspruch gegen Landtagswahlergebnis: Gelassenheit beim SSW

Das Ergebnis der Landtagswahl im Februar 2000 wird angefochten, weil der SSW als Partei der dänischen Minderheit aufgrund des neuen Wahlrechts erstmals in Holstein wählbar war. Der Einspruch ist von einem emiritierten Kieler Professor eingelegt worden. Er argumentiert, dass das dritte Mandat dem SSW nicht zusteht, weil es mit Stimmen holsteinischer Wählerinnen und Wähler errungen wurde.

Die Landesvorsitzende des SSW, Gerda Eichhorn kommentierte entsprechende Presseberichte über den Einspruch gegen das Wahlergebnis wie folgt:

"Der SSW ist fest davon überzeugt, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag seine Gesetze ernst nimmt und deshalb erwartet man beim SSW, dass der Landtag den Einspruch eines Kieler Professors gegen das Wahlergebnis und die Mandatsfeststellung insbesondere gegen das dritte SSW-Mandat abweist."

Bei der Landtagswahl im Februar war der SSW über die Zweitstimme zum ersten Mal landesweit wählbar und erreichte etwa 60.000 Stimmen, davon 25.000 in Holstein.

"Die entsprechende Wahlrechtsänderung wurde mit großer Mehrheit im Landtag verabschiedet. Der SSW stimmte jedoch gegen die Änderung im Parlament und entschied, keine Direktkandidaten in Holstein aufzustellen und keinen eigenständigen, aktiven Wahlkampf dort zu führen. Diese Selbstbeschränkung ist für den SSW als Partei der dänischen Minderheit und der Nationalen Friesen eine natürliche Konsequenz aus der Geschichte und dem Selbstverständnis der Partei. Ebenso selbstverständlich ist es, sich an der Meinungsbildung und Entwicklung im ganzen Lande zu beteiligen, denn die SSW-Mandate sind vollgültig.

Der SSW erwartet, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag bei seiner Entscheidung über den Einspruch des emeritierten Kieler Professors diese Fakten berücksichtigt werden. Für den SSW ist die Sachlage eindeutig und er geht deshalb gelassen und gut gerüstet in kommende Auseinandersetzungen."

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