Tale · Flemming Meyer · 22.08.2013 Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft in Schleswig-Holstein

Der vorliegende Antrag macht deutlich, wo in Schleswig-Holstein die Schwächen sind: Nämlich bei der CDU. Unter der Überschrift „Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft in Schleswig-Holstein“ wird im Antrag alles miteinander vermischt, was nicht bei drei auf den Bäumen ist. Die Nutzung des Nationalparks Wattenmeer, das Tierschutzverbandklagerecht oder das Landesjagdrecht haben mit bäuerlicher Landwirtschaft nichts zu tun. Der klägliche Versuch von der CDU einen politischen Rundumschlag gegen die Koalition und die Landesregierung zu führen, fällt auf sie selbst zurück. Wie gesagt, im vorliegenden Antrag wird thematisch alles in einen Topf geworfen, nach dem Motto; einer wird schon treffen. Aber für diesen Antrag muss man nicht einmal die Deckung hochnehmen.

Wir können uns gerne inhaltlich streiten und bei der politischen Bewertung uneins sein, aber die Landesregierung aufzufordern angedachte Strategien oder von Überlegungen Abstand zu nehmen ist doch wirklich erbärmlich.
Diese Koalition und ihre Landesregierung haben wichtige und notwendige Schritte eingeleitet, um Landwirtschaft und Naturschutz in Schleswig-Holstein wieder unter einen Hut zu bringen. Dies hat die CDU über Jahre versäumt und wir werden es wieder ändern. Denn dies ist durchaus ein Aspekt der bäuerlichen Landwirtschaft.

Dauergrünland ist in Schleswig-Holstein ein wichtiger Bestandteil der landwirtschaftlichen Nutzung. Leider war über viele Jahre zu verzeichnen, dass immer mehr Dauergrünland unter den Pflug geraten ist. Die Wettbewerbskraft des Dauergrünlandes konnte dem Druck der Ackerflächen nicht standhalten. Insbesondere der Anbau von Mais, zur Energiegewinnung, hat den Rückgang von Dauergrünland forciert.
Dauergrünland hat aus naturschutzfachlicher Sicht wichtige Funktionen für Boden und Wasser und es ist Lebensraum für viele Arten. Auch dies sind wichtige Aspekte der bäuerlichen Landwirtschaft.
Zwar besteht zum jetzigen Zeitpunkt noch die Dauergrünlanderhaltungsverordnung, jedoch droht die entsprechende EU-Richtlinie demnächst auszulaufen. Damit wäre die Schutzgrundlage genommen und es droht ein weiterer Verlust von Dauergrünlandflächen. Dies zu verhindern ist Aufgabe der Landesregierung. Aus diesem Grund sind Vorkehrungen notwendig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wenn sie es ernst meinen mit der bäuerlichen Landwirtschaft, dann sollten sie sich wirklich inhaltlich mit dem Grünlanderhaltungsgesetz auseinandersetzen und die Zusammenhänge erkennen.

Das ganze befindet sich im politischen Verfahren. Und die CDU ist eingeladen sich an dem Prozess konstruktiv zu beteiligen. Mit einem solchen Antrag wie wir ihn hier heute vorliegen haben, kommen mir jedoch Zweifel, inwieweit sich die CDU konstruktiv einbringen wird.

Gleiches gilt auch für die anderen Themen, die fälschlicherweise in den Antrag geraten sind. Auch dort gilt: Die politischen Prozesse und Dialoge sind in Gang und die CDU ist eingeladen sich konstruktiv daran zu beteiligen. Die im vorliegenden Antrag formulierte Blockadehaltung macht jedoch deutlich, dass die CDU sich zur Zeit lieber von der Außenlinie bemerkbar macht, anstatt sich am Prozess zu beteiligen und Einfluss zu nehmen. Der vorliegende Antrag ist kontraproduktiv und daher kann er nur abgelehnt werden.

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