Tale · Flemming Meyer · 27.09.2001 Erhalt der Sprachheilgrundschulen

Der Bericht der Landesregierung zur Sprachheilförderung bestätigt, was bereits in der Debatte im Mai angesprochen wurde: Die Wirklichkeit ist komplexer und vielfältiger als im ursprünglichen CDU-Antrag zum Erhalt der Sprachheilgrundschulen zum Ausdruck kam. Der Bericht macht deutlich, dass die Sprachheilgrundschulen ein Element eines vielfältigen Systems der Hilfen für Kinder mit Sprachstörungen sind. Es geht deshalb nicht an, diesen Einrichtungstyp getrennt zu betrachten. Die Schulen müssen im Rahmen dieses Netzwerks bewertet werden.

Es macht ohnehin wenig Sinn bei der Erörterung der sprachheilpädagogischen Hilfen von Einrichtungen auszugehen. In einer modernen, humanen Bildungspolitik muss der individuelle Bedarf der Kinder im Vordergrund stehen und nicht ein bestimmter Einrichtungstyp. Alles andere ist die Zementierung bestehender Strukturen ohne Sinn und Verstand. Die können wir uns heutzutage schon aus finanzpolitischen Gründen gar nicht mehr leisten.

Der Bericht macht vor allem deutlich, dass als inhaltliche Vorgabe für diesen Bereich zuerst die Devise „Prävention, Prävention, Prävention“ gelten muss, und dass sich die Strukturen diesem unterzuordnen haben.
- Es muss vorbeugend gearbeitet werden, um durch frühzeitige Förderung im Kindergartenalter die Probleme von vornherein zu vermeiden und alle Kinder sprachlich zu stärken.
- Es muss vorbeugend gearbeitet werden, um bestehende Sprachprobleme frühzeitig zu erkennen und fachgerecht damit umzugehen, um spätere Probleme zu vermeiden.
- Und es muss durch Integration möglichen Folgeproblemen im schulischen Bereich und anderen Lebensbereichen vorgebeugt werden.
Erst dann stellt sich die Frage des Besuchs einer Sprachheilgrundschulklasse.

Das heißt bestimmt nicht, dass die Arbeit der Schulen überflüssig oder wertlos ist. Die pädagogische, präventive Arbeit in den Sprachheilgrundschulen ist erfolgreich und unverzichtbar. Wir müssen aber auch erkennen, dass die Hilfen für Menschen mit sprachlichen Behinderungen sich weiterentwickelt haben. Methoden der Frühförderung und der integrativen Pädagogik machen die stationäre Arbeit teilweise ersetzbar. Es ist aber weder möglich noch sinnvoll, die neuen integrativen, frühzeitig-präventiven Zielsetzungen zu verfolgen und gleichzeitig die Sprachheilgrundschulen in vollem Umfang aufrechtzuerhalten.

Dass diese Entwicklung nicht alle erfreut ist klar. Letztlich geht es hier auch darum, dass in der Bildungspolitik wie überall ein Kampf um die begrenzten Steuermittel stattfindet, und dass die Sprachheilgrundschulen hier in die Klemme kommen. Ich bin aber davon überzeugt, dass es der richtige Weg ist, den Besuch der Sprachheilgrundschulen möglichst zu vermeiden.

Wir teilen also die Einschätzung und die Prioritierung der Landesregierung: „Prävention vor Integration vor stationärer Förderung“. Deshalb können wir uns auch immer noch nicht mit dem von der CDU vorgeschlagenen „Denkmalschutz“ für die Sprachheilgrundschulen anschließen. Die Ausstellung von Blankoschecks, wie es die Kollegin Eisenberg gern gesehen hätte, ist nicht gerechtfertigt. Diese Schulen müssen im Gesamtkontext der Hilfen bewertet werden. Eben deshalb muss die Verteilung der Ressourcen auch durch eine Stelle erfolgen, die regional das gesamte Geschehen im Blick hat. Dafür sind immer noch die Schulämter gut geeignet.

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