Tale · Flemming Meyer · 12.12.2007 Ermäßigter Mehrwertsteuersatz erhalten und weiterentwickeln


Die Diskussion über den Sinn des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ist so etwas wie  ein Dauerbrenner. Jüngst wurde er von Finanzminister Wiegard wieder entdeckt, als er  die Abschaffung des ermäßigten Satzes forderte. Angesichts der größten Steuererhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik, die  Anfang des Jahres insbesondere durch die massive Erhöhung der Mehrwertssteuer zum Tragen kam, ist es schon verwunderlich, dass der Finanzminister dieses Thema jetzt aufgreift. Zumal er ja gleichzeitig dafür plädiert hat, die Unternehmen durch Steuersenkungen zu entlasten und eine Erhöhung der Erbschaftssteuer weiterhin ablehnt.

Wir verstehen zwar, dass der Finanzminister bei der immer noch schlechten Finanzlage unseres Landes verzweifelt nach neuen Steuereinnahmen sucht. Allerdings fragen wir uns, warum es immer wieder die so genannten Ottonormalverbraucher sein müssen, die zusätzlich steuerlich belastet werden sollen.  Das lehnt der SSW ab.   

Denn der ermäßigte Mehrwertsteuersatz betrifft ja insbesondere die Lebensmittel. Wenn man bedenkt, wie die Preise bei den Lebensmitteln angestiegen sind – und weiter ansteigen werden, dann würde ein Wegfall des ermäßigten Satzes für viele Familien ein richtiges Problem darstellen. Denn zurzeit haben wir es bei den Lebensmitteln mit Preissteigerungen in einer Größenordnung zu tun, wie wir sie seit vielen Jahren nicht mehr hatten. Auch deshalb ist die Inflationsrate im vergangenen Monat ja erstmals seit Langem wieder über 3% gestiegen.

Zugleich zeigen aktuelle Untersuchungen, dass das Lohnniveau der Beschäftigten in Deutschland bestenfalls gleich oder schlimmstenfalls sogar rückläufig ist. Eine Abschaffung des ermäßigten Mehrsteuersatzes in der jetzigen Situation würde also breite Teile der Bevölkerung hart treffen.

Richtig bleibt aber dennoch, dass es für einige Produkte – wie Hundefutter oder Schnittblumen – einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz gibt, der sich sachlich kaum noch vertreten lässt. Wir können uns daher dem Antrag der Grünen, der eine Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Lebensmittel fordert,  anschließen und befürworten ebenfalls, dass die Landesregierung eine Initiative mit Ziel, zu einer transparenteren Regelung in dieser Frage zu kommen, in den Bundesrat einbringt.

Ob man allerdings – wie von den Grünen gefordert –  den „Warenkorb“, wofür der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt, durch weitere Kriterien ergänzen sollte, halten wir für zweifelhaft.  Es geht aus unserer Sicht eher darum, in diesem Bereich aufzuräumen und die Waren von der Liste zu streichen, die eigentlich keinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz mehr verdienen.

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