Tale · Flemming Meyer · 23.08.2013 Folgen und Konsequenzen aus dem Gutachten zur Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Schleswig-Holstein

Vieles wurde schon zur Notwendigkeit einer FAG-Reform gesagt. Auch darüber, wie diese Reform aussehen könnte. Jedoch tauchen immer wieder Fragen auf, oftmals sind es wiederkehrende Fragen. Was wird sich ändern? Was wird sich zu Hause für unsere Gemeinde ändern? Und natürlich wird gemunkelt und das eine oder andere Gerücht macht manchmal schneller die Runde als das Ministerium die Fakten zusammentragen kann. Deswegen kann es mit Sicherheit nicht schaden, sich noch einmal auf die Fakten zu besinnen.

Der Finanzausgleich umfasst ein Gesamtvolumen von 1,2 Milliarden Euro, 960 Mio. Euro davon sind Schlüsselzuweisungen und 240 Mio. Euro nehmen die Vorwegabzüge ein. Die Landesregierung hat hier einen
Stufenplan entwickelt, der die Vorgehensweise zur FNeugestaltung des FAG genau beschreibt. Außerdem wurde durch das Innenministerium unter Einbezug derKommunalen Spitzenverbände ein unabhängiges Institut – das niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung – beauftragt, ein Gutachten zur Reform des FAGs auszuarbeiten. Dies liegt nun seit gut einem Monat vor. Die Gutachter haben die Sachlage analysiert und sich grundsätzlich an den jeweiligen Aufgaben der Kommunen orientiert. Soll heißen, dass man sich von festen Zuweisungsquoten verabschiedet hin zu einem Soziallastenansatz, der die Aufgaben der Kommunen im Bereich der Sozialleistungen berücksichtigen soll. Das Gutachten hat also eine Reform formuliert, die sich noch enger an den kommunalen Aufgaben orientiert. Natürlich beinhaltet diese auch Verschiebungen, doch die sind überschaubar. Im Bereich der Gemeindeaufgaben wird es eine Verschiebung von 40% auf 42, 4 %, ebenso steigt der Topf für übergemeindliche Aufgaben von 11,41 % auf 13, 7 % und letztendlich werden die Mittel der Kreisaufgaben von 48, 59% auf 43, 9 % herabgesetzt. Es wird hier niemanden der Boden unter den Füßen weggezogen, weil auch die Kreise durch die Gestaltung der Grundsicherungs- und der Erwerbsminderungskosten durch den Bund entsprechend entlastet werden.

Die übergemeindlichen Aufgaben fanden im bisherigen FAG keinen ausreichenden Platz und wurden generell unterschätzt. Die Gutachter haben nun dargestellt, dass einige Kommunen in diesem Bereich enorme Aufgaben tragen. Und die Aufgabenvielfalt ist nicht zu unterschätzen, da wären beispielsweise Sozialarbeit und Volkshochschulen die vom gesamten Umfeld genutzt werden, was dann aber auch bedeutet, dass das gesamte Umfeld gleichermaßen profitiert. Es stellt sich heraus, dass dieser Aufgabenberg größer ist, als bisher angenommen. Deswegen ist eine Entlastung für solche zentralen Orte durchaus sinnvoll. Es werden deshalb nicht nur Großstädte, sondern auch zentrale ländliche Orte mehr Geld erhalten. Profitieren werden dadurch aber die Bürgerinnen und Bürger, um die es eigentlich geht.

Es muss nun primär nicht mehr in Rathäusern, sondern in Regionen und Kooperationen gedacht werden. Das Gutachten zeigt also einen Weg auf, in dem die Mittel dorthin kommen, wo sie gebraucht werden. Nur so kann der Bürger sich sicher sein, ein Maximum aus seinen Steuerzahlungen erlangen zu können. Das kann nicht verkehrt sein.

Zum Gutachten muss gesagt werden, dass es sich erst mal nur um ein Gutachten, sprich eine Analyse handelt. Der Arbeits- und Dialogprozess ist weiterhin im vollen Gange. Das Gutachten wurde gemeinsam von Landesregierung und Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und daraufhin in Auftrag gegeben. Die Kommunalen Spitzeverbände waren durchweg beteiligt und auch die Methodik wurde gemeinsam abgestimmt. Und selbst jetzt ist der Dialogprozeß nicht abgeschlossen. Im Gesetzgebungsprozeß können sich alle Beteiligten zum Gutachten und späteren Gesetzentwurf äußern. Wie das Gesetz letztendlich aussehen soll, steht also noch gar nicht fest. Das Gesetz soll 2015 verabschiedet werden. Bis dahin ist noch ein wenig Zeit.
Ich kann daher nur an die Beteiligten appellieren, am Arbeits- und Dialogprozess teilzunehmen und ihre fachlichen Bedenken und Anregungen einzubringen. Damit am Ende ein moderneres, transparenteres und gerechteres FAG steht, von dem alle Bürgerinnen und Bürger profitieren werden.

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