Speech · Dr. Michael Schunck · 20.11.2025 Freiwilligkeit und finanzielle Anreize sind die beste Option

„Der Bericht macht deutlich: Die Akzeptanz vieler Maßnahmen fehlt, und freiwillige Umsetzung führt nicht zum notwendigen Erfolg. Trotzdem hält die Landesregierung am Freiwilligkeitsprinzip fest und setzt primär auf finanzielle Anreize.“

Dr. Michael Schunck zu TOP 40 - Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (Drs. 20/3675)

Sehr geehrte Damen und Herren,
Zunächst möchte ich mich bei den Mitarbeitenden des Ministeriums für den vorliegenden Bericht bedanken. Er verschafft uns einen Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzungen – und lässt uns, ich nehme es vorweg, eher ernüchtert zurück.
Zum Schutz des Wassers hat die EU im Jahr 2000 die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verabschiedet. Sie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ziel ist es, sämtliche Gewässer – Flüsse, Seen, Küstengewässer und sogar das Grundwasser – in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu versetzen, diesen zu erhalten und Verschlechterungen zu verhindern, denn sauberes Wasser ist essenziell für eine intakte Fauna und Flora in und an unseren Gewässern.
Die EU hat damit ambitionierte Ziele gesetzt, doch die Umsetzung gestaltet sich schwieriger als erwartet. Bereits 2015 sollten die Vorgaben erreicht sein – dieses Ziel wurde klar verfehlt. Die Aufgaben sind nicht zu groß, aber die Problemfelder wurden anfangs unterschätzt. Das Oberflächenwasser wurde über Jahrzehnte verschiedensten Belastungen und negativen Einflüssen ausgesetzt, die uns heute vor große Herausforderungen stellen. 
Ein großes Problem sind die hydromorphologischen Veränderungen: 
Begradigungen, Uferverbauungen und fehlende Durchgängigkeit von Fließgewässern stammen aus Zeiten, in denen Wasser möglichst schnell aus der Fläche geleitet werden sollte. Heute wissen wir es besser, aber ein naturnaher Rückbau ist ein langwieriger Prozess. Hinzu kommen weiterhin zu hohe Nähr- und Schadstoffeinträge – selbst, wenn es in einigen Bereichen leichte Verbesserungen gibt.
Für die WRRL wurden mehrere Bewirtschaftungszeiträume angesetzt. Der Bericht zeigt, dass über den aktuellen dritten Zeitraum (2022–2027) hinaus ein vierter bis 2033 geplant ist. Die Landesregierung geht sogar davon aus, dass aufgrund des schlechten generellen Zustandes unserer Oberflächenwasser und der Vielzahl nötiger Maßnahmen weitere Zeiträume notwendig sein werden. Entsprechend hoch bleibt der Mittelbedarf. Das sind keine erfreulichen Aussichten.
Natürlich wurde bereits viel renaturiert, und auch die Düngeverordnung wird langfristig Wirkung zeigen. Maßnahmen wie die Herstellung der Durchgängigkeit an Querbauwerken, die Beratung von Landwirten und die Optimierung von Kläranlagen zeigen kleine Fortschritte. Aber sind diese ausreichend?
Schon 2019 sagte der damalige Umweltminister Albrecht, dass nur 16 % der Seen, kein Küstengewässer und lediglich 6 % der Fließgewässer in Schleswig-Holstein das Ziel eines gesamtverbesserten Zustandes erreicht hätten – vier Jahre nach der ursprünglichen Zielmarke. Der aktuelle Bericht zeigt nun: Bei Seen und Küstengewässern gibt es seither keinerlei Verbesserungen. Bei den Fließgewässern liegen wir sogar nur noch bei 3 %. Eine Verschlechterung, obwohl wir seit Jahren an der Umsetzung der WRRL arbeiten.
Woran liegt das? Die Umsetzung der WRRL beruht bislang weitgehend auf Freiwilligkeit mit Eigenverantwortung, Kooperation, Beratung und Förderprogrammen. In Schleswig-Holstein gibt es dazu die Allianz für Gewässerschutz mit dem Bauernverband; auch Wasser- und Bodenverbände, Energie- und Wasserwirtschaft sowie Naturschutzverbände sind beteiligt.
Doch der Bericht macht deutlich: Die Akzeptanz vieler Maßnahmen fehlt, und freiwillige Umsetzung führt nicht zum notwendigen Erfolg. Trotzdem hält die Landesregierung am Freiwilligkeitsprinzip fest und setzt primär auf finanzielle Anreize.
Wenn aber klar ist, dass Freiwilligkeit und finanzielle Anreize nicht ausreichen, müssen wir unser Vorgehen ändern. Ein „Weiter so“ birgt das Risiko eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Und das wäre nicht nur teuer, sondern würde Anrainer und Flächeneigentümer erheblich stärker unter Druck setzen, weil dann strikte Vorgaben und knappe Fristen der Umsetzung der WRRL gelten würden. Freiwilligkeit wäre dann keine Option mehr.

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