Tale · Flemming Meyer · 11.10.2002 Geschlechtsdifferenzierte Förderung gesundheitsbezogener Leistungen

Frauen und Männer unterscheiden sich was Gesundheit und Krankheit angeht. Dabei geht es nicht nur darum, dass Männer und Frauen auf Grund von nicht wegzudiskutierenden körperlichen Unterschieden besondere Krankheiten bekommen können. - Was dem einen sein Hodenkatarr sind sozusagen der anderen ihre Menstruationsbeschwerden. - Es geht vor allem darum, dass Frauen und Männer aus unterschiedlichen Ursachen und mit unterschiedlichen Entwicklungsverläufen Krankheiten bekommen können. Deshalb muss die Behandlung und natürlich die Vorbeugung von Krankheiten auch entsprechend auf die Geschlechterunterschiede reagieren.

Die Zuständigkeiten des Landes beziehen sich in diesem Zusammenhang nicht so sehr auf die medizinische Versorgung in Arztpraxen und Krankenhäusern. Dieses sind Bereiche, die sich allenfalls bundesrechtlich regeln lassen. Das Land hat aber Einfluss auf die geschlechtsdifferenzierte Förderung für Schüler und Senioren, in der Drogenhilfe oder und der Psychiatrie.
Die leichteste Antwort auf diese Probleme ist es lange Zeit gewesen, frauenspezifische Einrichtungen zu gründen, die den Frauen die besondere Zuwendung gibt, die sie brauchen. Allerdings stößt eine solche Parallelstruktur nicht nur finanziell an ihre Grenzen. Je mehr die Perspektive von der reinen Frauenförderung hin zum Gender Mainstreaming wechselt, rückt die Versorgung mit frauen- und männerspezifischen Angeboten und geschlechtsspezifischen Freiräumen in gemischtgeschlechtlichen Einrichtungen ins Zentrum.

Der Bericht macht deutlich, dass die Landesregierung die geschlechterdifferenzierte Förderung berücksichtigt und auch Anforderungen stellt. Es gibt aber natürlich noch viele Möglichkeiten das auszubauen. Dazu gehört gerade die Prävention, weil nicht zuletzt die Ursachen für Erkrankungen einen Bereich darstellen, in dem sich die Unterschiede zwischen den Geschlechtern sehr deutlich ausprägen.

Nicht zuletzt gehört auch die Hilfe für drogenabhängige Frauen, die wir ja bereits in Verbindung mit der Anhörung zum Antrag „Neue Wege in der Drogenpolitik“ erörtert haben, dazu. In diesem Bereich müssen wir über die Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsam festlegen, welche Schritte hier erforderlich sind.

Der Bericht der Landesregierung verdeutlicht, dass noch viel zu tun bleibt. Was und wie, darüber können wir uns noch im Ausschuss eingehend unterhalten.

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