Tale · Flemming Meyer · 20.02.2004 Juristenausbildungsgesetz

Es geht weiterhin um Menschen, die eine Ausbildung erhalten, um später Recht und Gesetz und insbesondere die Freiheitsrechte in Deutschland anzuwenden und zu beachten. Vor diesem Hintergrund halte ich eine derartige ausführliche Beratung für erforderlich.

Die Neustrukturierung der Ausbildung an der Universität, und hier auch die Vermittlung der Schlüsselqualifikationen für die Juristen, bringt hohe Anforderungen mit sich. Die Gesellschaft benötigt gut geschulte Rechtsanwender. Es geht heute wiederum um Menschen, die zukünftig Recht und Gesetz bei uns anwenden. Deshalb ist auch heute eine erneute, ausführliche Debatte um dies Gesetz erforderlich. Bei der 1. Lesung dieses Gesetzes haben wir uns bereits mit den verschiedenen Aspekten und Wirkungen beschäftigt und dies hat sich auch heute wieder gezeigt.

Die schriftliche Anhörung dieses Gesetzentwurfes im Innen- und Rechtssauschuss des Landtages hatte bereits Probleme deutlich gemacht, die vorhanden waren und die mit dem heute zu beschließenden Entwurf zum Teil gelöst werden.

Zum einen sind die Übergangsvorschriften von der alten zur neuen Prüfungsordnung, d.h. wann welche Studierenden unter welcher Prüfungsordnung geprüft werden, erheblich abgeändert worden. Studierende mit Auslandsaufenthalt, oder die während des Studiums Elternzeit wahrnehmen und Studierende, die sich hochschulpolitisch engagieren oder auch der Studierende, der erkrankte können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin nach der alten Ordnung geprüft werden.

Ein weiteres Problem betraf den Bereich der universitären Schwerpunktprüfung, auch hier hatte die Anhörung ergeben, dass eine Änderung des Ursprungsentwurfs notwendig war und diese erfolgt auch heute.

Einem weiteren Kritikpunkt bei der Juristenausbildung wird aber mit diesem Gesetzentwurf nicht abgeholfen: Dieser Punkt wurde bereits bei der 1. Lesung angesprochen: nach § 5 Abs. 2 erhält die Universität die Ermächtigung, dass sie, wenn es notwendig ist, die Teilnahme an einem bestimmten Schwerpunktbereichsstudium und der zugehörigen Prüfung beschränken kann. Dies bedeutet faktisch eine mögliche Zugangsbeschränkung.

Das Gesetz schafft noch für weitere Bereiche eine Ermächtigungsgrundlage, die viele Bereiche der Juristenausbildung betrifft. Aus diesem Grunde werden wir darum bitten, im Innen- und Rechtssausschuss nach spätestens einem Jahr einen Bericht der Justizministerin zu erhalten, der sich inhaltlich damit auseinandersetzen soll wie die tatsächliche Anwendung des Gesetzes läuft und welche Wirkungen es für die Betroffenen hat.

Die Haltung der CDU zu diesem Gesetzentwurf, ohne mündliche Anhörung im Ausschuss nicht zu entscheiden, können wir nicht nachvollziehen, da eine Alternative zu diesem Gesetzentwurf nicht ersichtlich ist und es sich meiner Kenntnis entzieht, was dadurch geändert werden soll. Eine schriftliche Stellungnahme der CAU und anderer Betroffener liegt vor und neben den heute vorgetragenen Bedenken höre ich keinen anderen Vorschlag und sehe auch keinen Änderungsantrag.

Wir werden trotz unserer Bedenken dem jetzigen Entwurf unsere Zustimmung geben. Allerdings werden wir – wie schon erwähnt – zu gegebener Zeit, einen Bericht anfordern.

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