Tale · Flemming Meyer · 25.02.2010 Optionskommunen sichern und erweitern

Eigentlich sind sich sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene alle darin einig, dass die Unterstützung, Betreuung und Vermittlung der Arbeitslosen aus einer Hand funktioniert. Aber anstatt gemeinsam dafür zu sorgen, dass die durch das Bundesverfassungsgericht beanstandete Mischverwaltung rechtlich abgesichert wird, verlieren sich SPD und CDU auf Bundesebene seit drei Jahren in ihren permanenten Machtspielchen.

Erst wollte die SPD noch in der Großen Koalition in Berlin eine Grundgesetzänderung, dann wollte die CDU sie nicht mehr, die FDP dann auch nicht, aber dafür die CDU wieder ein bisschen und jetzt muss die CDU sie wollen und die SPD lacht sich ins Fäustchen. Positiv ausgedrückt kann man sagen, dass dies ein ganz schöner Zickzackkurs war. Negativ ausgedrückt haben wir es aber wohl eher mit einem Spießrutenlauf auf Kosten der Arbeitslosen und der in den Jobcentern angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu tun.


Aus Sicht des SSW sprechen viele Argumente dafür, die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsagentur und Kommunen zu erhalten. Ein Kompetenz-Wirrwarr zwischen diesen beiden Institutionen ist mit der Einführung der ARGEn und Optionskommunen ins Positive gewendet worden. Nicht nur, dass sich Arbeitsagenturen und Kommunen ergänzen - sie können gar nicht ohne einander. Die Arbeitsagentur bringt Kompetenzen wie Verwaltung und Buchführung mit. Die Kommunen haben dagegen ein stärkeres Handlungsinteresse und vor allem Vorteile durch ihr regionales Netzwerk. Sie sind mit kommunalen Diensten vernetzt, beziehen Familie und Sozialraum mit in die Beratung ein und setzen sich mit Engagement und Phantasie für die Vermittlung Arbeitsloser ein.

Der SSW begrüßt daher ganz ausdrücklich, dass auf Bundesebene eine Lösung abzusehen ist, die das bewährte System verfassungsrechtlich absichert und die Arbeitsagenturen und Kommunen weiterhin in den ARGEn zusammenarbeiten können.

Für den SSW steht allerdings neben der Erhaltung der ARGEn und ihrer rechtlichen Absicherung noch ein weiterer Punkt im Vordergrund: Die Optionskommunen. Mit der Einführung der ARGEn wurde auch die Möglichkeit geschaffen, eine begrenzte Anzahl an Optionskommunen zu schaffen, die ihre Hartz IV-Empfänger alleine betreuen dürfen. 69 solche Kommunen gibt es derzeit, 171 weitere wollen gerne optieren. In Schleswig-Holstein hätten vier Optionskommu¬nen gebildet werden können, allerdings haben sich nur die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg diese Arbeit zugetraut.

Die Optionskommunen sind nicht verfassungswidrig, sondern mit dem Artikel 84, Absatz 1, Satz 7 des Grundgesetzes vereinbar. Es handelt sich hier nämlich nicht um eine Aufgaben-übertragung, sondern um die gesetzliche Ermöglichung des Zugriffs der einzelnen Kommune auf bestimmte Aufgabe. Auch eine Begrenzung der Anzahl der Optionskommunen auf 69 lässt sich nicht aus der Verfassung ableiten. Die Zahl 69 kam nur zustande, weil jedes Land so viele Optionskommunen zulassen durfte, wie es Stimmen im Bundesrat hatte.

Bisher sind die Optionskommunen bis Ende 2010 befristet, erfreulicherweise setzen sich CDU und FDP aber nicht nur für eine Fortführung, sondern auch für einen Ausbau ein. Der SSW teilt diese Zielsetzung: Wir brauchen eine Entfristung und eine Ausweitung der Optionskommunen. Die von der SPD angestrebten 10-15% Erweiterung reichen aus unserer Sicht nicht aus. Dies wären maximal elf weitere Kommunen in ganz Deutschland, alleine in Schleswig-Holstein wollen aber sechs Kreise und die Stadt Flensburg optieren.

Die Zielsetzung muss aus Sicht des SSW also ganz klar heißen, dass nicht nur die Arbeit der ARGEn verfassungsrechtlich gesichert wird, sondern dass auch jede Kommune, die optieren will, optieren kann. Nur so schaffen wir die optimalen Rahmenbedingungen für eine regionale Arbeitsmarktpolitik, die wirklich Hilfe aus einer Hand sichert.

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