Tale · Flemming Meyer · 15.11.2001 Sicherheitsmaßnahmen auf kleineren Flugplätzen

Ängste prägen unsere Zeit. Seit den Attentaten in New York und Washington sind es ver­ständ­­­licher­weise besonders Flugzeuge und Hochhäuser, die Gegenstand dunkler Befürch­tun­gen geworden sind, und so stellt sich ganz natür­lich auch die Frage nach der Sicherheit jen­seits der großen internationalen Flughäfen. Das gilt umso mehr, als die Attentäter des 11. Sep­tem­ber sich ja offensichtlich auch für kleinere Flugzeuge interessiert haben.

Trotzdem besteht jetzt aber natürlich kein Grund für konkrete Furcht. Bei aller Vorsicht – das muss man auch mal sagen – ist nicht zu erkennen, welche Ziele in Schleswig-Holstein jetzt für Terroristen eine besondere Symbolkraft haben sollte. Aber trotzdem müssen wir natür­lich die Frage stellen, welche Risiken von den kleineren Flugplätzen und Flugfeldern ausgehen könnten.

Sowohl der Bund als auch die Landesregierung haben auf diese sensible Frage reagiert. Den Flughäfen wurden Merkblätter zugeleitet und Weisungen erteilt, wie sie sich zu verhalten haben. Im Rahmen einer Abwägung wurde nach den verschiedenen Arten der Nutzung von Luftlande­plätzen, Flughäfen und Flugplätzen differenziert, und vor allem auf die Flughäfen fokussiert, die für Personenflüge genutzt werden. Das halte ich für richtig. Es macht ebenfalls einen Unterschied, ob es um reinen privaten und beruflichen Charterflugverkehr geht, oder um Linienverkehr. Wir können natürlich nicht hinter jeden Piloten einen Luftsheriff setzen. Deshalb ist es zu verantworten, mit unterschiedlichen Aufmerksamkeitsstufen zu arbeiten. Auch die anderen Nutzer der Flugplätze müssen für die potentiellen Gefahren sensibilisiert werden. Dieses geschieht auch, wobei immer darauf geachtet werden soll, dass keine unnö­tige Panik verbreitet wird. Darüber hinaus muss die Situation der kleineren Flughäfen, Flugplätze und Flugfelder natürlich auch im Rahmen der allgemeinen Überprüfung der Katastrophen­schutz- und Alarmplanung berücksichtigt werden.

Letztlich müssen wir aber der Tatsache ins Auge sehen, dass wir nicht jederzeit für alles vor­beu­gend gewappnet sein können. Es besteht im Gegenteil auch eine Fahrlässigkeit darin, sich jetzt auf Flugzeuge und Hochhäuser zu fixieren und dadurch neue Entwicklungen kreativer Terroristen zu übersehen. Der 11. September lehrt uns, dass ein waches Auge auf die Vorbeu­gung des Terrorismus gerichtet sein muss. Dabei muss man entschei­den, wo man die größten Risiken sieht, und wo die begrenzten Ressourcen am besten eingesetzt werden.

Zu einem besonnenen Umgang mit den neuen Gefährdungen gehört aber auch, dass Politik nicht noch mit dem Feuer spielt und Ängste instrumentalisiert, die in der Bevölkerung bestehen. Dazu gehört auch, dass Abgeordnete sich jetzt nicht auf jede Teil-Problematik stürzen und diese auf die Tagesordnung setzen, sondern lieber erst die Fülle der Möglich­keiten nutzen, die ihnen zur Verfügung steht, um Informa­tionen von der Landesregierung zu erhalten. Das Ziel muss sein, Pläne für den Notfall zu ent­wickeln und diese im Rahmen der Fachausschüsse zu diskutieren. Wer lieber die bestehenden und geplanten Vorkehrungen in der Öffentlichkeit diffamiert und so das Vertrauen in Politik und Katastrophenmanagement zerstört, der muss sich vorwerfen lassen, lediglich aus den Ängsten der Bürgerinnen und Bürger politisches Kapital schlagen zu wollen.

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