Speech · 27.01.2010 Sicherung der Rundfunkfreiheit



Die skandalöse Absetzung von ZDF-Chefredakteur Brender gegen den erklärten Willen seines Intendanten wirft ein bezeichnendes Licht auf eine verfehlte Steuerung der öffentlich-rechtlichen Medien. Die Rundfunkpolitik muss geändert werden, indem alle gesellschaftlichen Kräfte an der Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Sender beteiligt werden. Eine Normenkontrollklage kann deshalb der Schritt in die richtige Richtung sein.

Mit Sicherheit wird das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsgemäßheit des ZDF-Staatsvertrages verwerfen. Art. 5 Abs. 1 GG garantiert die Rundfunkfreiheit. An dieser Säule ist gesägt worden. Die Staatsfreiheit des öffentlich- rechtlichen Rundfunks bedeutet, dass der Staat inhaltlich auf diese Arbeit keinen beherrschenden Einfluss ausüben darf. Es wurde schon vor der jetzigen Entscheidung diskutiert, ob der ZDF Staatsvertrag mit Art. 5 Abs.1 GG vereinbar ist, jetzt führen bekannte Staatsrechtler an, dass hier wohl der praktische Beleg geliefert wurde, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht unbegründet sind.

Auch legt das Grundgesetz in Artikel 21 fest: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Das bedeutet, dass sie die Willensbildung weder dominieren noch bestimmen, sondern eben nur daran mitwirken. In der Vergangenheit allerdings verteilten die Volksparteien beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk Pfründe und Posten rein nach Parteienproporz.
Das dient nicht der Rundfunkfreiheit und tut der Programmqualität auch nicht immer gut.

Der Einfluss der Parteien geschieht ungesteuert und bis auf wenige Ausnahmen weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit. In den letzten Jahren hat es sich eingebürgert, Rundfunkpolitik hinter verschlossenen Türen zu machen. Die Praxis, erst hinter verschlossenen Türen zu verhandeln, dann die Unterzeichnung der Rundfunkänderungsstaatsverträge durch die Ministerpräsidenten und erst am Ende, wenn nichts mehr geändert werden kann, die Verträge in den Landtagen debattieren zu lassen, hat der SSW stets kritisiert. Die Staatsverträge müssen durch die Landtage gehen, bevor sie unterzeichnet werden.

Grundsätzlich muss es eine Neubestimmung der Rundfunkpolitik geben. Alle gesellschaftlichen Gruppen müssen die Chance erhalten, die Einhaltung der Programmanforderungen zu überwachen und den Intendanten in allgemeinen Programmangelegenheiten zu beraten, wie es beispielsweise Aufgabe des NDR-Rundfunkrates ist. Das ist derzeit nicht der Fall: es sind nicht alle gesellschaftlichen Gruppen vertreten und so bleiben breite Bevölkerungsschichten außen vor - so die Immigranten oder auch die Minderheiten.

Anstrengungen, die Aufsicht zu verbessern, scheitern regelmäßig an den Parteien, die freiwillig kaum etwas von ihrem Einfluss abgeben möchten. Da dies politisch nicht gewollt ist, ist zu prüfen, ob ein Gericht anzurufen ist, um eine Änderung herbeizuführen. Die im Antrag unter Punkt 2 und 3 angeführten Eckpunkte können wir unterstützen, aber wir halten diese für ergänzungsbedürftig. Deshalb bitten wir um getrennte Abstimmung und um Verweisung der Punkte 2 und 3 dieses Antrags in den Ausschuss.

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