Press release · 06.03.2006 SSW-Gesetzentwurf zum Tariftreuegesetz: Landtag muss die Lücken schließen

Der SSW fordert im Landtag, dass das Landes-Tariftreuegesetz auch auf Dienstleistungen und den öffentlichen Busverkehr ausgedehnt wird. Außerdem soll die zeitliche Befristung des Gesetzes aufgehoben werden. Dieses sind die Kernpunkte eines Gesetzentwurfs, den der wirtschaftspolitische Sprecher der SSW-Landtagsgruppe, Lars Harms, heute in Kiel vorstellte und der Ende März im Landtag beraten werden soll.

„Das Tariftreuegesetz hat sich in den letzten drei Jahren bewährt und wird mittlerweile von Unternehmen und Gewerkschaften breit akzeptiert. Es gibt aber noch einige Lücken, die schon 2003 bekannt waren und die jetzt endlich geschlossen werden müssen“, forderte Lars Harms.

„Die Proteste der Busfahrer vor zwei Wochen haben gezeigt, dass wir die Tariftreue unbedingt auf den straßengebundenen ÖPNV ausweiten müssen. Nur so haben die regionalen Busunternehmen und ihre Angestellten eine faire Chance, wenn Buslinien öffentlich ausgeschrieben werden. Außerdem gibt es immer noch die Möglichkeit, bei Bauleistungen den Dienstleistungsanteil groß zu rechnen und so die Tariftreueregelung zu umgehen. Deshalb wollen wir die Tariftreue auch auf den öffentlichen Busverkehr und Dienstleistungen ausweiten.

Als Drittes will der SSW die Befristung des Tariftreuegesetzes bis zum 27.03.2008 aufheben. Das Gesetz hat sich schon bewährt und muss deshalb auch nach 2008 weiter gelten“, erläuterte Harms seinen Gesetzentwurf.

Lars Harms forderte die Gemeinden und Kreise auf, der Empfehlung des Landkreistages zu folgen und für ihre Gebietskörperschaft die Einhaltung der Tariftreue zu beschließen: „Die Tariftreue gilt im kommunalen Bereich nur dann, wenn sie von den Gebietskörperschaften beschlossen wird. Bisher haben vor allem Kreise und Gemeinden im Norden auf Initiative von SSW-Kommunalpolitikern das Tariftreuegesetz bestätigt. Der aktuelle Konflikt um Dumpinglöhne im Busverkehr hat aber noch einmal deutlich gezeigt, was passiert, wenn man diese Regelung nicht übernimmt. Ich habe daher die Hoffnung, dass weitere Kommunen sich jetzt anschließen werden.“

Das Tariftreuegesetz wurde 2002 vom SSW initiiert und 2003 gemeinsam mit der damaligen rot-grünen Mehrheit im Landtag beschlossen. Es sieht vor, dass bei öffentlichen Ausschreibungen nur solche Auftragnehmer berücksichtigt werden, die ihre Mitarbeiter nach ortsüblichen Tarifen entlohnen.



Den Gesetzentwurf des SSW können sie hier als pdf-Datei (16 kB) herunterladen
 
 

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