Pressemitteilung · 06.03.2006 SSW-Gesetzentwurf zum Tariftreuegesetz: Landtag muss die Lücken schließen

Der SSW fordert im Landtag, dass das Landes-Tariftreuegesetz auch auf Dienstleistungen und den öffentlichen Busverkehr ausgedehnt wird. Außerdem soll die zeitliche Befristung des Gesetzes aufgehoben werden. Dieses sind die Kernpunkte eines Gesetzentwurfs, den der wirtschaftspolitische Sprecher der SSW-Landtagsgruppe, Lars Harms, heute in Kiel vorstellte und der Ende März im Landtag beraten werden soll.

„Das Tariftreuegesetz hat sich in den letzten drei Jahren bewährt und wird mittlerweile von Unternehmen und Gewerkschaften breit akzeptiert. Es gibt aber noch einige Lücken, die schon 2003 bekannt waren und die jetzt endlich geschlossen werden müssen“, forderte Lars Harms.

„Die Proteste der Busfahrer vor zwei Wochen haben gezeigt, dass wir die Tariftreue unbedingt auf den straßengebundenen ÖPNV ausweiten müssen. Nur so haben die regionalen Busunternehmen und ihre Angestellten eine faire Chance, wenn Buslinien öffentlich ausgeschrieben werden. Außerdem gibt es immer noch die Möglichkeit, bei Bauleistungen den Dienstleistungsanteil groß zu rechnen und so die Tariftreueregelung zu umgehen. Deshalb wollen wir die Tariftreue auch auf den öffentlichen Busverkehr und Dienstleistungen ausweiten.

Als Drittes will der SSW die Befristung des Tariftreuegesetzes bis zum 27.03.2008 aufheben. Das Gesetz hat sich schon bewährt und muss deshalb auch nach 2008 weiter gelten“, erläuterte Harms seinen Gesetzentwurf.

Lars Harms forderte die Gemeinden und Kreise auf, der Empfehlung des Landkreistages zu folgen und für ihre Gebietskörperschaft die Einhaltung der Tariftreue zu beschließen: „Die Tariftreue gilt im kommunalen Bereich nur dann, wenn sie von den Gebietskörperschaften beschlossen wird. Bisher haben vor allem Kreise und Gemeinden im Norden auf Initiative von SSW-Kommunalpolitikern das Tariftreuegesetz bestätigt. Der aktuelle Konflikt um Dumpinglöhne im Busverkehr hat aber noch einmal deutlich gezeigt, was passiert, wenn man diese Regelung nicht übernimmt. Ich habe daher die Hoffnung, dass weitere Kommunen sich jetzt anschließen werden.“

Das Tariftreuegesetz wurde 2002 vom SSW initiiert und 2003 gemeinsam mit der damaligen rot-grünen Mehrheit im Landtag beschlossen. Es sieht vor, dass bei öffentlichen Ausschreibungen nur solche Auftragnehmer berücksichtigt werden, die ihre Mitarbeiter nach ortsüblichen Tarifen entlohnen.



Den Gesetzentwurf des SSW können sie hier als pdf-Datei (16 kB) herunterladen
 
 

Weitere Artikel

Pressemitteilung · Dr. Michael Schunck · 13.11.2025 Landesregierung schiebt Studierenden die Haushaltskrise unter

Zur heutigen Anhörung im Bildungsausschuss des Landtags über die geplante Einführung eines Verwaltungskostenbeitrags für Studierende erklärt der SSW-Landtagsabgeordnete Michael Schunck:

Weiterlesen

Pressemitteilung · Sybilla Nitsch · 12.11.2025 Das Planungsrecht bleibt die eigentliche Baustelle

Zur Einigung zwischen Landesregierung und BUND über den Weiterbau der A20 bei Bad Segeberg erklärt die verkehrspolitische Sprecherin des SSW im Landtag, Sybilla Nitsch:

Weiterlesen

Pressemitteilung · Christian Dirschauer · 11.11.2025 Besoldungsdebakel mit Ansage

Zur Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts, die Landesbesoldung des Jahres 2022 wegen möglicher Verfassungswidrigkeit dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

Weiterlesen