Press release · 28.05.2020 SSW unterstützt Vorschlag zur Wiederwahl Marit Hansens

Zur Ankündigung der FDP-Fraktion, Marit Hansen erneut für das Amt der Landesdatenschutzbeauftragten vorzuschlagen, erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Marit Hansen hat einen hervorragenden Job als Datenschutzbeauftragte gemacht und sich dabei Respekt und Anerkennung weit über die Landesgrenze hinaus erworben. Deshalb ist es nur konsequent und richtig, dass sie eine weitere Amtszeit erhält.

Wir vom SSW begrüßen daher die Ankündigung der FDP, Marit Hansen zur Wiederwahl vorzuschlagen, und werden diesen Vorschlag selbstverständlich gern unterstützen.

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Press release · Christian Dirschauer · 30.09.2026 Minderheitenberichte: Jetzt ist der Erhalt auch parlamentarisch festgezurrt

Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat heute den gemeinsamen Änderungsantrag von SSW, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Erhalt der kommunalen Minderheitenberichte beschlossen. Damit ist die ursprünglich von der Landesregierung geplante Streichung der Berichtspflicht vom Tisch. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

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Speech · Dr. Michael Schunck · 09.10.2026 Wir brauchen faire Bedingungen im gesamten Bundesgebiet

„Wenn die Politik den Ausstieg aus der Anbindehaltung fordert, muss sie den betroffenen Höfen auch die Mittel für den notwendigen Stallumbau zur Verfügung stellen. Ein bloßes Verbot ohne gezielte Förderprogramme wäre sozial unverantwortlich. Deshalb begrüßt der SSW grundsätzlich eine Bundesratsinitiative für eine bundesweit einheitliche Regelung. Wir brauchen faire Bedingungen im gesamten Bundesgebiet, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.“

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Speech · Christian Dirschauer · 09.10.2026 Starke staatliche Befugnisse brauchen klare gesetzliche Grenzen!

„Einen schwachen Staat können wir uns nicht erlauben. Wir brauchen einen starken Staat mit klaren Regeln. Das Patientengeheimnis muss einen sehr hohen Schutz genießen. Und wo Sicherheitsinteressen ausnahmsweise einen Eingriff rechtfertigen, muss der Gesetzgeber diese Ausnahme eng und nachvollziehbar definieren.“

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