Pressemeddelelse · 12.02.2003 SSW weist FDP-Vorwürfe zum Tariftreuegesetz wegen Verdacht auf Verfassungswidrigkeit zurück

Zu den heute öffentlich gemachten Vorwürfen der FDP das Tariftreuegesetz solle wegen Verdacht auf Verfassungswidrigkeit in der nächsten Woche noch nicht beschlossen werden, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher des SSW, Lars Harms:

„Die Vorwürfe der FDP-Fraktion sind ja gar nicht neu und werden auch durch ständige Wiederholungen nicht richtig. Natürlich ist auch uns bekannt, dass im Land Berlin ein Landesvergabegesetz gerichtlich angezweifelt worden ist. Aber zum einen geht bei den Berliner Rechtsstreit um ganz andere Hintergründe und zum anderen können wir aufgrund der katastrophalen Lage in der Bauwirtschaft einfach nicht mehr länger warten. Schon seit 2 Jahren beraten wir über eine gesetzliche Regelung zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen. Wir müssen jetzt handeln um heimische Arbeitsplätze und Unternehmen zu retten. Deshalb haben SSW, SPD und Grüne beschlossen, dass wir dieses Gesetz in der nächsten Woche beschließen werden,“ so Harms der auch darauf verwies, dass es im Bundesland Bayern schon seit Jahren entsprechende Regelungen gibt, die nicht gerichtlich angezweifelt werden und dass andere Bundesländer ebenfalls in den letzten Jahren Tariftreuegesetze beschlossen haben.

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